Hochschulschriften
Stand: 11.07.2023
Dieses Dokument erklärt die Besonderheiten bei der Katalogisierung von Hochschulschriften. Dabei wird besonderes Augenmerk auf hochschulschriftenspezifische Kategorien (008, 245 $$b, 264, 500, 502, 655, 751, 970, 971) gelegt und deren Anwendung anhand von Beispielen (→
Hochschulschriften - Beispiele) gezeigt. Diese finden Sie auch (inklusive Vorlagen) in der
RDA-Beispielsammlung.
Einen Überblick über die hochschulschriftenspezifischen Kategorien bei Verlagsausgaben bietet die Seite
MARC21 kompakt - Hochschulschriften (Verlagsausgabe).
Erstelldatum: 2018-06-01
1. Grundsätzliches
Definition
Hochschulschriften (RDA-R-HSS)
Eine Hochschulschrift ist ein Werk, das zur Erlangung eines akademischen Grades präsentiert wird.
Darüber hinaus gilt diese Arbeitsunterlage auch für wissenschaftliche Arbeiten, die im Rahmen eines Hochschulstudiums erstellt wurden,
z. B. Hausarbeiten, Studien- und Seminararbeiten.
Abgabepflicht von Dissertationen an die ÖNB
- Nach dem Universitätsgesetz ist die Ablieferung von Dissertationen an die ÖNB verpflichtend; und zwar so lange in Printform, bis eine Universität die Abgabeform in den Satzungen auf „e-only“ umstellt.
*
Anmerkung 1:In den Satzungen der jeweiligen Hochschule ist festgelegt, wie Hochschulschriften zur Beurteilung einzureichen sind. Das für die Abgabe verbindliche Exemplar ist jenes, das von der Hochschule beurteilt wurde.
Gilt also z. B. als verpflichtende Abgabeform ein Printexemplar, dann ist das die beurteilte Form und das Printexemplar muss entsprechend auch an die ÖNB abgeliefert werden. (Zusätzliche elektronische Formen sind in solchen Fällen nicht die beurteilten Exemplare und müssen entsprechend auch nicht an die ÖNB abgeliefert werden).
Wenn eine Hochschule festlegt, dass zukünftig nur mehr die elektronische Form die verpflichtende Abgabeform ist und auch die Beurteilung elektronisch erfolgt, so ist diese elektronische Form verpflichtend an die ÖNB abzuliefern.
*
Anmerkung 2:
Eine elektronische Hochschulschrift muss so wie die Printform verpflichtend veröffentlicht werden und kann nicht von der Veröffentlichung zurückgezogen werden. In den jeweiligen Satzungen kann aber geregelt werden, dass es sich hierbei nicht um die weltweite Online-Veröffentlichung handeln muss, die Hochschulschrift muss aber zumindest in der Bibliothek einsehbar sein, z. B. ein auf den Lesesaal beschränkter Online-Zugriff.
*
Anmerkung 3:
Die zusätzliche Abgabe einer elektronischen Form der Hochschulschrift wurde vormals von den Universitäten aufgrund der verpflichtenden Plagiatsprüfung eingeführt. Einige Hochschulen verlangen in der Zwischenzeit keine Printexemplare mehr, sondern nur mehr die elektronische Form (= e-only).
*
Anmerkung 4:
4 Universitäten haben 2009 vertraglich mit der ÖNB vereinbart, dass auch nur die elektronische Form abgegeben werden darf und dass dies der im Universitätsgesetz geforderten Ablieferungsform entspricht, obwohl die Abgabeform in den Satzungen noch nicht auf „e-only“ umgestellt wurde.
- Soll die „Abgabepflicht an die ÖNB“ auf elektronisch umgestellt werden, bedarf es einer Vereinbarung mit der ÖNB.
- Die Abgabe an die ÖNB erfolgt in der Regel durch die einzelnen Hochschulbibliotheken und nicht direkt durch die Studenten.
Gesperrte Hochschulschriften
- Hochschulschriften können nach § 86(4) UG 2002 für längstens 5 Jahre gesperrt werden.
Diese Sperre kann auch nachträglich beantragt werden. Vor allem „nachträgliche Sperren“ stellen manchmal ein großes Problem in der Weitergabe dieser Information an alle betroffenen Institutionen (ÖNB!) dar.
Die Weitergabe solcher Sperr-Hinweise sollte/muss durch die jeweilige Bibliothek an die ÖNB erfolgen!
- Auch gesperrte Hochschulschriften müssen grundsätzlich an die ÖNB abgegeben werden.
Soll eine Dissertation von der Benützung ausgeschlossen werden, wird idealerweise der „Antrag auf Bewilligung einer Benutzungsbeschränkung“ gemeinsam mit der Dissertation an die ÖNB übermittelt. Dadurch kann die Dauer der Benutzungsbeschränkung anhand eines offiziellen Dokuments festgelegt werden.
Das „Infoblatt elektronische Dissertationen“ gibt ein Muster für den Dateinamen des Sperrantrags vor, z.B.: AC123456789_s.pdf
Muster eines Sperrantrages („Antrag auf Bewilligung einer Benutzungsbeschränkung“):
2. Hochschulschriftenspezifische Kategorien
008 Feld mit fester Länge zur physischen Beschreibung - Bücher
Position 24-27 Art der Vorlage: m = Abschlussarbeiten
Anmerkung: Wird sowohl bei echten Hochschulschriften als auch bei Verlagsausgaben von Hochschulschriften angegeben.
!!!Derzeit NICHT suchbar!!!
008 |
160421s2016####|||||||m|||00|||ger#c |
245 $$b Titelzusätze
Titelzusätze bei echten Hochschulschriften, die aus festen, von der Hochschule vorgegebenen Wendungen bestehen, wie z. B. "Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereiches Humanmedizin der Johann Wolfgang Goethe Universität-Frankfurt am Main ...", müssen nicht erfasst werden.
246 $$a Titelvarianten
Übersetzungen des Haupttitels durch den Verfasser/die Verfasserin bei Hochschulschriften, die aber nicht in der Ressource vorkommen, werden zur Unterscheidung von abweichenden Titeln, die sich aus einer Vorlage ergeben, mit der Wendung "Freie Titelübersetzung" versehen.
245 00 |
$$a English and Arabic abbreviated forms in the context of the United Nations translation and terminology practices $$c verfasst von ... |
246 1# |
$$i Freie Titelübersetzung $$a Englische und arabische Abkürzungen im Kontext der Übersetzungs- und Terminologiepraxis der Vereinten Nationen |
264 Veröffentlichungsangabe
Echte Hochschulschriften gelten als veröffentlicht. Laut
RDA-E-M180 Hochschulschriften ist die Veröffentlichungsangabe auch bei echten Hochschulschriften verpflichtend zu erfassen.
Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so werden der Hochschulort oder die Hochschulorte als Erscheinungsort bzw. -orte angegeben. Hochschulorte werden so angegeben, wie sie sich in der Informationsquelle im bzw. beim Namen der Hochschule finden (
RDA-E-M185 Hochschulschriften).
Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so wird, gemäß
RDA-E-M195 Hochschulschriften, kein Verlagsname angegeben.
1. Indikator (Abfolge der Angaben): # = Nicht anwendbar/Keine Information geliefert/Früheste
2. Indikator (Funktion der Entität) 1 = Veröffentlichung
Beispiel:
500 Allgemeine Anmerkung
Die früher in RAK-WB im Hochschulschriftenvermerk verwendeten einleitenden Wendungen "Zugl.", "Teilw. zugl.", "Vollst. zugl." entfallen seit der RDA-Anwendung. Alternativ ist es möglich, entsprechende Angaben in einer allgemeinen Anmerkung zu verankern.
Beispiele:
500 |
$$a Vollständig überarbeitete und erweiterte Fassung der echten Hochschulschrift |
500 |
$$a Gekürzte Fassung der echten Hochschulschrift |
502 Hochschulschriftenvermerk
Laut
RDA-E-W115 gehören zum Hochschulschriftenvermerk Informationen über den
Charakter einer Hochschulschrift (RDA-E-W120), über die
Grad-verleihende Institution (RDA-E-W125), und das
Jahr, in dem ein akademischer Grad verliehen wurde (RDA-E-W130).
Bei Alten Drucken kann auf die Angabe des Hochschulschriftenvermerks verzichtet werden, insbesondere wenn keine Universität oder Fakultät genannt ist (siehe
RDA-E-W115 Alte Drucke)
Die Angabe des Hochschulschriftenvermerks erfolgt bei echten Hochschulschriften wie auch für Verlagsausgaben von Hochschulschriften gleichermaßen in der unten beschriebenen Form.
$$a = Hochschulschriftenvermerk (unaufgegliedert), wie er von früheren RAK-WB-Aufnahmen überspielt wurde
502 |
$$a Wien, Univ., Diss., 2009 |
$$b = Charakter der HochschulschriftDer Charakter der Hochschulschrift wird, sofern er zu ermitteln ist, in normierter Form erfasst. Das Feld ist mit einer Auswahlhilfe hinterlegt!
- Bachelorarbeit
- Diplomarbeit
- Dissertation *
- Habilitationsschrift
- Lizenziatsarbeit
- Magisterarbeit
- Masterarbeit
Wenn in der Informationsquelle für den Charakter der Hochschulschrift keiner der Begriffe der Liste zugeordnet werden kann, benutzen Sie ausnahmsweise den in der Informationsquelle vorliegenden Begriff (z. B.: Hausarbeit).
* Anmerkung: Dissertation vs. PhD-Arbeit/PhD-Thesis
Im OBV werden die Begriffe „Dissertation“ und „PhD-Arbeit“ synonym angewandt. „PhD-Arbeit“ bezeichnet Dissertationen bestimmter Studienrichtungen, „PhD“ ist der akademische Grad (Titel), der dadurch erlangt wird. Da auch in den Curricula diverser Doktoratstudien österreichischer Universitäten der Begriff "Dissertation" üblicherweise als Überbegriff verwendet wird,
darf in 502 nur "Dissertation" verwendet werden.
Die Bezeichnung "PhD" kann fakultativ in der Kategorie →
971 4# $$a Akademischer Grad erfasst werden.
Den Begriffsbestimmungen im Universitätsgesetz [UG § 51, 2 (14)] kann Folgendes entnommen werden:
Doktorgrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Doktoratsstudien verliehen werden. Sie lauten „Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, oder nach Abschluss eines Doctor of Philosophy-Doktoratsstudiums „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“.
$$c = Grad-verleihende Institution (= in der Regel die Hochschule)
Der Name der Hochschule wird in der Form der Informationsquelle (= vorlagegemäß) erfasst. Sind in der Ressource mehrere Namensformen genannt, so gilt die Namensform von der bevorzugten Informationsquelle.
Anmerkung: In
RDA-E-W125 Erfassen von Fakultäten, Fachbereichen usw. heißt es: "Geben Sie als grad-verleihende Institution die Hochschule an, auch wenn eine Fakultät, ein Fachbereich o. ä. genannt ist."
Gegebenenfalls können aber – zur besseren Zuordnung der Informationen! - zusätzlich Universitäts- und Studienlehrgänge angegeben werden.
Beispiele:
502 |
$$b Dissertation $$c University of Innsbruck $$d 2009 |
502 |
$$b Masterarbeit $$c Universität Wien, Universitätslehrgang Library and Information Studies $$d 2015 |
$$d = Jahr, in dem ein akademischer Grad verliehen wurde
In
RDA-E-W130 heißt es: "Geben Sie als Jahr, in dem der Grad verliehen wurde, vorrangig das Prüfungsjahr an. Ist dieses nicht bekannt, so verwenden Sie ersatzweise das Jahr der Urkundenübergabe bzw. das Jahr, in dem die Arbeit von der Hochschule angenommen wurde. Ist auch dies nicht angegeben, so verwenden Sie das Jahr, in dem die Arbeit eingereicht wurde." Im Lehrbuch "Basiswissen RDA" von Wiesenmüller/Horny heißt es außerdem dazu: "Manchmal wird auf ein Wintersemester Bezug genommen (z. B. "wurde im Wintersemester 2001/02 als Dissertation angenommen")." Anzugeben ist dies als "2001/2002" (
RDA-A-ZAHL Zusammenfassende Angabe von Zahlen).
Beispiele:
502 |
$$b Diplomarbeit $$c Universität Innsbruck $$d 2012 |
502 |
$$b Dissertation $$c Universität Wien $$d 2005/2006 |
Anmerkungen:
- Die bisher verwendeten einleitenden Wendungen "Zugl.", "Teilw. zugl.", "Vollst. zugl." entfallen mit der RDA-Anwendung. → siehe Kategorie 500!
- Ein abweichender Haupttitel der echten Hochschulschrift, der nach RAK-WB zur Angabe "… u.d.T.: …" geführt hätte, wird nach RDA als bevorzugter Titel des Werks (→ 240 10 Bevorzugter Titel) behandelt. → siehe RDA-R-HSS!
Sonderfall: Hochschulschrift wurde an 2 Universitäten verfasst → Kategorie 502 wiederholen!
RDA-E-W075: Die Art des Inhalts ist die spezifische Eigenschaft des primären Inhalts einer Ressource. Die 15 Begriffe in der Liste der normierten Begriffe zur Erfassung der Art des Inhalts von Veröffentlichungen -
enge Liste gemäß RDA DACH ist, soweit anwendbar, für die Formalerschließung verpflichtend!
655 #7 |
1. Indikator (Art der Ansetzung) # = Grundelement |
2. Indikator (Thesaurus) 7 = Quelle näher beschrieben im Unterfeld $$2 |
$$a Hochschulschrift |
$$0 GND-Verlinkung |
$$2 gnd-content |
Anmerkung: Wird sowohl bei echten Hochschulschriften als auch bei Verlagsausgaben von Hochschulschriften angegeben.
655 #7 |
$$a Hochschulschrift $$0 (DE-588)4113937-9 $$2 gnd-content |
Zusätzlich zur Angabe des Hochschulortes in der Kategorie 264 kann
fakultativ eine Eingabe in normierter Form in der Kategorie 751 erfolgen. Der Eintrag wird mit der GND verlinkt und benötigt zusätzlich auch einen Funktionsbezeichnungscode! Das Unterfeld 4 ist mit einer Auswahlhilfe hinterlegt!
751 |
$$a Hochschulort |
$$0 GND-Verlinkung |
$$4 Funktionsbezeichnungscode |
Beispiel:
751 |
$$a Wien $$0 (DE-588)4066009-6 $$4 uvp |
970 2# Base-Kennung für österreichische Hochschulschriften [OBV-spezifisches lokales Feld]
$$d → das Feld ist mit einer Auswahlhilfe hinterlegt!
Österreichische Original-Hochschulschriften werden zur Bildung von Suchräumen in Alma, Aleph, eDOC und Primo (Österreichische Hochschulschriften) nachfolgend codiert:
- HS-BACHELOR (Restliche Hochschulschriften)
- HS-DIPL (Diplomarbeiten (vor Bologna))
- HS-DISS (Doktoratsstudien)
- HS-HABIL (Habil.-Schriften)
- HS-MASTER (Master-Arbeiten (nach Bologna))
Beispiel:
971 Angaben zu BetreuerIn, BegutachterIn, Datum der Einreichung, Institution, Studienkennzahl, Sperrvermerk etc. [OBV-spezifisches lokales Feld]
Anmerkung: Angabe nur bei echten österreichischen Hochschulschriften!
Indikatoren 0# $$a BetreuerIn
971 0# |
$$a Name der Betreuerin / des Betreuers ( Angabe in der bevorzugten Namensform) |
$$b Forschungsgruppencode (bzw. Angabe der Institutszugehörigkeit) |
$$0 Hier kann die GND-ID des entsprechenden GND-Personeneintrags angegeben werden – für etwaige spätere Primo-Funktionalitäten!? Eine direkte Verlinkung mit der GND ist leider nicht möglich! |
Anmerkung: Bei mehreren BetreuerInnen Feld wiederholen!
Beispiel:
971 0# |
$$a Schwienhorst-Schönberger, Ludger |
971 0# |
$$a Grasser, Klaus-Tibor $$b E360 |
Indikatoren 1# $$a BegutachterIn (BeurteilerIn)
971 1# |
$$a Name der Begutachterin /des Begutachters ( Angabe in der bevorzugten Namensform) |
$$b Forschungsgruppencode (bzw. Angabe der Institutszugehörigkeit) |
$$0 Hier kann die GND-ID des entsprechenden GND-Personeneintrags angegeben werden – für etwaige spätere Primo-Funktionalitäten!? Eine direkte Verlinkung mit der GND ist leider nicht möglich! |
Anmerkung: Bei mehreren BegutachterInnen Feld wiederholen!
Beispiel:
971 1# |
$$a Schwienhorst-Schönberger, Ludger |
971 1# |
$$a Waltl, Michael $$b E360 |
Indikatoren 2# $$a MitbetreuerIn
971 2# |
$$a Name der Mitbetreuerin / des Mitbetreuers (Angabe in der bevorzugten Namensform) |
$$b Forschungsgruppencode (bzw. Angabe der Institutszugehörigkeit) |
$$0 Hier kann die GND-ID des entsprechenden GND-Personeneintrags angegeben werden – für etwaige spätere Primo-Funktionalitäten!? Eine direkte Verlinkung mit der GND ist leider nicht möglich! |
Anmerkungen: Fallweise können die BetreuerInnen zur Unterstützung bei der Betreuung weitere Personen heranziehen ("MitbetreuerInnen")! Bei mehreren MitbetreuerInnen Feld wiederholen.
Beispiel:
Indikatoren 3# $$a Datum der Einreichung
Anmerkung: Eingabe in Form JJJJ.
Beispiel:
Indikatoren 4# $$a Akademischer Grad
Anmerkung: Die Angabe des akademischen Grades ist fakultativ!
Beispiele:
971 4# |
$$a Dr. iur. |
971 4# |
$$a PhD |
Indikatoren 5# Institution
971 5# |
$$a Universität |
$$b Fakultät (fakultativ anzugeben) |
$$c Institut (fakultativ anzugeben) |
$$d Institutsnummer (fakultativ anzugeben) |
$$0 System-Instituts-ID (fakultativ anzugeben) |
Beispiel:
971 5# |
$$a Universität Wien $$b Katholisch-Theologische Fakultät |
971 5# |
$$a Universität Innsbruck $$b Fakultät für Architektur $$c Institut für Gestaltung : Studio 2 $$d 847/2 $$0 ioo:UI:AR:GG |
Wird eine Arbeit von zwei Studierenden unterschiedlicher Studiengänge gemeinsam verfasst, kann die gesamte Kat. 971 5# wiederholt werden.
Indikatoren 6# Studienkennzahl
971 6# |
$$a Kennbuchstabe(n) |
$$b Nummernkombination |
$$c Nummernkombination* / Anmerkung |
$$d Nummernkombination* |
* Anmerkung: teilweise unterschiedliche Handhabungen innerhalb der einzelnen Bibliotheken!
Beispiele:
971 6# |
$$a A $$b 794 $$c 685 $$d 437 |
971 6# |
$$a UA $$b 190 $$c 333 $$d 313 |
Indikatoren 7# Sperrvermerk
971 7# |
$$a Beschreibung (z. B.: Arbeit gesperrt etc.) |
$$b Beginn der Sperre |
$$c Ende der Sperre |
$$d Interne Notiz (CV-Liste) |
Beispiel:
971 7# |
$$a Arbeit gesperrt $$c 2018-10-13 |
Indikatoren 8# Autoren-Schlagwörter deutsch
Beispiel:
971 8# |
$$a Gegensätze zwischen Islam und Christentum / Liebe und Familie im Islam / kaukasische Sitten und Bräuche |
Indikatoren 9# Autoren-Schlagwörter englisch
Beispiel:
971 9# |
$$a The differences between Orient and Occident from an Oriental point of view / Islam and Christianity |
3. Online-Ausgaben von Hochschulschriften
Bei Vorliegen einer Printausgabe einer Hochschulschrift und zusätzlich einem Online-Zugang zum Volltext der Hochschulschrift ist laut RDA grundsätzlich eine eigene Aufnahme für die Printausgabe und eine eigene Aufnahme für die Online-Ausgabe vorgesehen.
In vielen Bibliotheken wurden in den letzten Jahren aber die Katalogisate für die Printausgaben um die Angaben zum Online-Zugang angereichert ("Angereicherte" Printausgaben) und somit nur ein Datensatz für beides erstellt und genutzt! Diese von der Zentralredaktion Formalerschließung 2015 zugelassene Vorgangsweise ist nach wie vor zulässig.
Um den geplanten Neuerungen an einigen Universitäten - nur mehr elektronische Ressourcen ohne dazugehörige Printausgaben – Rechnung zu tragen, werden beide Lösungsansätze vorgestellt:
HINWEIS: Die gleichzeitige parallele Anwendung beider Lösungen ist im Einzelfall zulässig! Soll heißen: Wenn eine Bibliothek die Printausgabe nicht mehr aufstellt, kann für die Online-Ausgabe ein eigener neuer Datensatz aufgebaut werden, auch wenn es schon eine "angereicherte Printaufnahme" gibt! Im Idealfall wird anschließend die angereichte Printaufnahme aufgelöst!
3.1 Eigene Aufnahme für die Online-Ausgabe
RDA-R-ER Abgrenzung Reproduktionen / parallele Ausgaben:
"Eine elektronische Reproduktion ist eine exakte Kopie des Inhalts einer Ressource (z. B. eines gedruckten Buches), die mit elektronischen Mitteln erstellt ist.
Keine Reproduktionen sind:
-
Online-Hochschulschriften"
→
Im Falle von Hochschulschriften handelt es sich bei Print- und Online-Manifestationen um parallele Ausgaben!
Das Regelwerk sieht also im Fall von Online-Ausgaben einer Hochschulschrift grundsätzlich eigene Aufnahmen vor!
Details bezüglich der für die Katalogisierung benötigten Kategorien sind dem Kapitel
Katalogisierung von E-Books - Umsetzung in MARC und Alma im Arbeitspapier "Elektronische Ressourcen" im Katalogisierungshandbuch zu entnehmen:
Die
ÖNB macht in Folge der Abgabepflicht eine
Langzeitarchivierung der Dissertationen, wobei ein Archivlink erstellt wird, der nicht „nach außen“ geht – im Gegensatz zu den oftmals „öffentlich zugänglichen“ Links der Universitäten. Diese elektronischen Hochschulschriften werden den interessierten Leser*innen an der ÖNB also in Folge immer an einem Einzelarbeitsplatz (analog zu einer Druckausgabe in den Lesesaal) zur Verfügung gestellt.
Anmerkung:
Da dieser Archivlink der ÖNB eine andere Funktion (nämlich die Langzeitarchivierung) hat, ist es zulässig, dass er im gleichen elektronischen Datensatz mit den Volltext-Links der jeweiligen Hochschule erfasst wird.
Diese Archivlinks können nicht an einem Hybrid-Datensatz, der ja in erster Linie die Printausgabe beschreibt und nur um Informationen zur elektronischen Form erweitert wurde,
angehängt werden. Es bedarf eines eigenen Datensatzes für die elektronische Form!
3.2 "Angereicherte" Printaufnahme
Online-Hochschulschriften gelten laut RDA-R-ER nicht als Reproduktionen!
Unabhängig davon hat die Zentralredaktion Formalerschließung aber festgelegt, dass jene Bibliotheken, die auf eigene Aufnahmen für Online-Hochschulschriften verzichten können oder wollen, die in der D-A-CH AWR für RDA 1.11 für Faksimiles und Reproduktionen beschriebene zusätzliche Option für Digitalisate, nämlich angereicherte Printaufnahmen, auch für die Erfassung von Online-Hochschulschriften (weiterhin) anwenden können/dürfen!
Voraussetzung für eine "angereicherte" Printaufnahme ist allerdings, dass an der jeweiligen Bibliothek auch immer ein Printexemplar vorhanden ist.
*
Anmerkung:
Datentechnisch ist bei sogenannten Hybrid-Sätzen von Hochschulschriften auch das gleichzeitige Anlegen eines Bestandssatzes und eines Portfolios möglich und zulässig.
Umgekehrt bedeutet das aber auch: Besitzt eine Bibliothek nur eine elektronische Form einer Hochschulschrift, so muss entsprechend ein „elektronischer“ Datensatz genutzt/aufgebaut werden.
Anmerkung:
Der im Folgenden ausgeführte Denkansatz geht vom Umstand aus, dass zusätzlich zur vorliegenden Printausgabe auch ein Online-Zugang zum Volltext der Hochschulschrift vorhanden ist.
Vorgangsweise bei einer angereicherten Aufnahme:
Es wird die
Aufnahme für das entsprechende Druckwerk genutzt bzw. eine solche Beschreibung angelegt.
Im
Feld 007 (Feld mit fester Länge zur physischen Beschreibung) wird nur der Code für das Druckwerk angegeben:
007 |
Position 00 (Typ des Materials): t (Text) Position |
01 (Spezifische Materialbenennung): u (Nicht spezifiziert) |
Bei den
IMD-Typen wird nur die gedruckte Ressource codiert:
336 |
$$b txt |
Text |
337 |
$$b n |
(ohne Hilfsmittel zu benutzen) Wird nicht aktiv erfasst, sondern mit dem Abspeichern aus der Kategorie 336 automatisch generiert! |
338 |
$$b nc |
Band |
Für die
Online-Ausgabe werden 2 zusätzliche Kategorien ergänzt: (Nur in diesen beiden Kategorien dürfen die fehlenden Angaben zur Online-Hochschulschrift erfasst werden!)
776 Andere physische Form
776 08 |
1. Indikator (Fußnotenregelung) 0 = Anzeige |
2. Indikator (Regelung der Anzeigekonstante) 8 = Keine Anzeigekonstante |
$$i Textanzeige |
$$o Anderer Identifier (URN, DOI, Handle etc.) |
Beispiel:
776 08 |
$$i Erscheint auch als $$n Online-Ausgabe $$o 10.25365/thesis.59777 $$o urn:nbn:at:at-ubw:1- 30351.40435.140963-6 |
856 Elektronische Adresse und Zugriff
856 |
1. Indikator (Zugriffsart) 4 = http |
2. Indikator (Beziehung) 1 = Version der Ressource [Das drückt aus, dass die URL in 856 zur elektronischen Version der im Katalogisat beschriebenen Print-Ausgabe führt.] 2 = In Beziehung stehende Ressource [z.B. Abstract] |
$$u Uniform Resource Locator |
$$x Interne Anmerkungen |
$$z Öffentliche Fußnote |
$$3 Spezifische Materialangaben |
$$7 Access Status [Für eine standardisierte OA-Kennzeichnung in Angereicherten Aufnahmen wird der Access-Status direkt bei der URL angegeben. Dafür wird in 856 in $$7 der Wert "0" (null) für "Open access" erfasst. Diese Angabe erzeugt in Primo das Icon „Free to read (incl. Open Access)“.] |
Beispiel:
Anmerkung zu den Indikatoren: Die Datenmigration aus Aleph erfolgte mit 856 4# (ausgenommen eDOC-Links). Eine eventuelle Korrektur der eingespielten Daten wird überlegt! (Stand: November 2019!)
3.3 Enthybridisierung
Soll ein vorhandener Hybrid-Datensatz (eine "angereicherte Printaufnahme") in 2 Datensätze für Print und elektronische Form „gespalten“ werden, vom Hybrid also ein neuer Datensatz abgeleitet werden, so müssen alle Informationen und der Bestand des Printexemplars an diesen neuen Datensatz wandern. Aus dem früheren Hybrid-Satz wird in Folge der elektronische Datensatz, da z. B. die AC-Nummer fest im Link für die Langzeitarchivierung und bei VL (Visual Library) verankert sind.
*
Anmerkung:
Zur von einigen Bibliotheken angedachten Enthybridisierung der zusammen (Print und elektronisch) beschriebenen Alt-Datensätze ist anzumerken, dass dies zu einer einheitlichen Datenqualität führt, die Hybrid-Sätze stellen aber kein datentechnisches Problem dar.
4. Beispiele
→
Hochschulschriften - Beispiele