856 Elektronische Adresse und Zugriff / E-Books
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Feldstruktur und Suchbarkeit
Wichtige RDA-Kapitel
4.6, 4.6.1, 4.6.1.3, 4.4.1.3, D-A-CH AWR für 4.4.1.3
Laut D-A-CH AWR für RDA 4.6 ist der Uniform Resource Locator (URL) Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum.
Die URL (Uniform Resource Locator) für die zu beschreibende Online-Ressource wird erfasst. Liegen mehrere URLs für eine Online-Ressource vor, wird zwischen URLs, die der Manifestation zuzuordnen sind, und solchen, die dem Exemplar zuzuordnen sind, unterschieden:
- Eine URL, die den Zugang zu einer Online-Ressource für alle Anwender einheitlich gewährt (ggf. nach Lizenzierung), ist ein Merkmal der Manifestation und wird in der Beschreibung der Manifestation erfasst.
Anmerkung: Volltext-URLs, die in der Beschreibung der Manifestation erfasst werden, müssen immer auch in einem Portfolio eingetragen werden.
- Eine URL, die für einen bestimmten Anwender einen individuell definierten Zugang zu einer Ressource ermöglicht (i. d. R. nach Lizenzierung oder durch eine kontrollierte Zugangsbeschränkung), ist ein Merkmal des Exemplars und wird in der Beschreibung des Exemplars erfasst, das bedeutet im Portfolio.
Empfehlung für URLs, die der Manifestation zuzuordnen sind: Werden vom gleichen Anbieter mehrere Verlinkungsoptionen angeboten, wird die URL primär in der Variante erfasst, die eine persistentere Verlinkung ermöglicht (z. B. durch URL mit Persistent Identifier wie DOI).
Dabei werden doi-URLs üblicherweise in der Form
https://doi.org/... gebildet. Sie sind aber auch in der Form
https://www.doi.org/... zulässig, da es technisch keinen Unterschied macht, ob das „www.“ im Link enthalten ist.
Beispiel: Auf der Rückseite der Titelseite eines eBooks steht die doi-URL mit „www.“. Sie kann im Datensatz sowohl mit als auch ohne „www.“ erfasst werden.
oder
Beide URLs führen auf dieselbe Seite.
Wenn die Ressource sowohl unter "http://" als
auch "https://" zugänglich ist, erfassen Sie die Form mit "https://".
Erfassen von Zugangsbeschränkungen (RDA 4.4.1.3 & D-A-CH AWR für RDA 4.4.1.3) Erfassen Sie bei voraussichtlich dauerhaft kostenfrei verfügbaren Online-Ressourcen die Information, dass es keine Zugangsbeschränkungen gibt, durch ein Attribut bei der URL (siehe Subfeld z).
Außerdem können bei kostenfreien Online-Ressourcen entsprechende Anmerkungen in MARC 506 und ggf. MARC 540 erfasst werden (siehe auch
E-Books: Open Access / Free to read / kostenfrei).
Beispiel: Dauerhaft kostenfreies E-Book
Erfassen Sie bei lizenzpflichtigen Online-Ressourcen im Allgemeinen keine Angabe zu Zugangsbeschränkungen in der Beschreibung der Ressource. Das Fehlen von Angaben zu Zugangsbeschränkungen impliziert eine lizenzpflichtige Online-Ressource. Lizenzinformationen für lizenzpflichtige Online-Ressourcen können in Alma im Bereich der Portfolios, der elektronischen Sammlungen oder der Lizenzverwaltung angesiedelt sein.
Erster Indikator: Zugriffsart
Der erste Indikator enthält einen Wert, der die Zugriffsmethode auf ein elektronisches Medium definiert.
Wert 4 = HTTP Zeigt an, dass der Zugriff auf das elektronische Medium via Hypertext-Übertragungsprotokoll (HTTP) erfolgen kann. Wert 4 sollte in jedem Fall vergeben werden, wenn ein http- oder https-URL angegeben wird.
Zweiter Indikator: Beziehung
Die zweite Indikator-Position enthält einen Wert, der die Beziehung zwischen dem elektronischen Medium, unter der im Feld 856 angegeben URL und der im Datensatz beschriebenen Ressource schildert.
Subfeld 3 wird gebraucht, um mehr Information über die Beziehung zu geben, falls es sich nicht um eine Eins-zu-Eins-Beziehung handelt.
Für den OBV gilt: Auch wenn es sich um eine Eins-zu-Eins-Beziehung handelt, wird bei Volltext-URLs von E-Books immer ein Subfeld 3 „Volltext“ erfasst. |
Wert 0 = Ressource Wert 0 bedeutet, die URL im Feld 856 ist die elektronische Adresse jener Ressource, die im Datensatz beschrieben wird. In diesem Fall wird im bibliographischen Datensatz also eine elektronische Ressource beschrieben.
Wert # = Keine Information vorhanden Wert # bedeutet, dass keine Information über die Beziehung zwischen der elektronischen Ressource in 856 und der im bibliografischen Datensatz beschriebenen Ressource angegeben wird.
Generell gilt: Wird in einem E-Book-Datensatz in 856 $$u eine URL zu einem Volltext erfasst, sollte der zweite Indikator mit „0“ belegt werden. Zusätzlich wird in diesen Fällen im OBV ein Subfeld 3 „Volltext“ erfasst. (siehe Subfeld 3)
Anmerkung:
Volltext-URLs aus MAB-Datensätzen erhielten bei der Migration nur dann einen zweiten Indikator 0 in MARC 856, wenn in MAB 655 Ind. e ein Subfeld x mit Inhalt „Resolving-System“ bzw. MAB 655 Ind. o vorhanden war. Derzeit ist der Konverter weiterhin so eingestellt.
Beispiel: Lizenzpflichtiges E-Book
Subfeld 3 = Spezifizierte Materialien
Subfeld 3 wird generell verwendet, um zu spezifizieren, auf welchen Teil der im Datensatz beschriebenen Ressource die URL und Zugriffsinformation in Feld 856 zutrifft.
Im OBV gilt für Volltext-URLs von E-Books: Bei der Erfassung von Volltext-URLs in 856 $$u muss der Begriff „Volltext“ in Subfeld 3 angegeben werden, auch wenn der 2. Indikator mit Wert „0“ belegt wird und bereits ausdrückt, dass es sich um eine Volltext-URL handelt.
Subfeld x = Nicht öffentliche Fussnote
Subfeld x enthält Bemerkungen, die die Herkunft der URL beschreiben.
Die für E-Books gängigsten Begriffe sind:
- Resolving-System
Wird angegeben, wenn es sich bei der URL um eine Resolver-Adresse für Persistent Identifier handelt.
Erläuterung: Bisher erlauben die Standard-Web-Browser keine direkte Eingabe von Persistent Identifiern (z. B. DOI, URNs, Handle) als Zugriffsmechanismus für Online-Ressourcen. Deshalb müssen Persistent Identifier (noch) in die URL eines Auflösungsdienstes („Resolver“) umgewandelt werden, der den Persistent Identifier in eine oder mehrere gültige URLs auflöst und diese an den Browser des Benutzers zurück liefert.
- Verlag
Wird angegeben, wenn es sich um die Produzenten-URL eines E-Books handelt.
Erläuterung: Produzenten einer Online-Ressource können kommerzielle wie nichtkommerzielle Einrichtungen sein, also z. B. Verlage, Forschungseinrichtungen, Gesellschaften, Vereine, Privatpersonen usw. Die Produzenten stellen die Ressourcen auf eigenen Servern oder den Servern spezieller Dienstleister (Hosts) bereit und entscheiden über Nutzungs- und Lizenzierungsfragen sowie die Vermarktung der von ihnen produzierten Ressourcen.
- Aggregator
Wird angegeben, wenn es sich um die URL zu einer Aggregator-Datenbank handelt.
Erläuterung: In Aggregatordatenbanken werden Online-Ressourcen verschiedener Produzenten meist nach fachlichen Gesichtspunkten von einem Informationsanbieter auf eigenen Servern zusammengestellt und als neues Produkt vermarktet.
Subfeld z = Öffentliche Fussnote
Enthält für die Öffentlichkeit bestimmte Bemerkungen zu Adresse und Zugriffsart.
z. B.: kostenfrei