540 Anmerkung zu Benutzungs- und Vervielfältigungsbedingungen
Die Kategorie 540 enthält Informationen über die Benutzungsbedingungen der beschriebenen Ressource, nachdem der Zugriff gewährt wurde. Informationen über Zugriffsbedingungen der Ressource werden in
506 Anmerkung zu Zugangsbeschränkungen - elektronische Ressourcen erfasst.
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Aufsätze.
Feldstruktur und Suchbarkeit
Es gibt mehrere Vokabulare, die Benutzungs- und Vervielfältigungsrechte beschreiben, z. B.
Creative Commons Licenses (cc) und
Rights Statements (rs). Abhängig davon, welche Rechteangabe erfasst wird, ist der entsprechende Code in $$2 zu vergeben.
Hinweise zur Erfassung
Liegen z. B. Informationen zu einer Creative-Commons-Lizenz (cc) vor, wird dies in 540 erfasst.
Beispiel: CC-Lizenz
Auf der Rückseite der Haupttitelseite gibt es folgende Angabe:

Das Vorliegen der CC-Lizenz wird folgendermaßen erfasst:
In Subfeld
a kann dabei eine frei formulierte Anmerkung bezüglich Benutzungs- und Vervielfältigungsbedingungen erfasst werden.
In Subfeld
f muss die Bezeichnung der CC-Lizenz in standardisierter Form angegeben werden.
Korrespondierend zu Subfeld f muss in Subfeld
2 , ein MARC-Code erfasst werden, der die Quelle des Begriffs in Subfeld f identifiziert.
In Subfeld
u wird der URI der CC-Lizenz, optimalerweise als URL, erfasst.
Beispiel: Rights Statements (in Arbeit)
Wird eine kostenfrei zugängliche, monografische, elektronische Ressource mittels
Angereicherter Aufnahme (= als Volltext-Anreicherung bei einem Print-Datensatz) katalogisiert und es sollen Informationen zu Benutzungs- und Vervielfältigungsbedingungen ähnlich zu jenen in MARC 540 erfasst werden, wird das als Angabe direkt bei der URL in MARC 856 im Unterfeld $$r eingetragen. Angaben in MARC 540 müssen sich auf die im Datensatz beschriebene Ressource beziehen. Das wäre bei Angereicherten Aufnahmen die Print-Ressource und nicht die Volltext-Anreicherung.