In Folge wird hier mittels Anwendungsregeln des OBV ein Leitfaden zur Katalogisierung bildlicher Darstellungen und dreidimensionaler Objekte unter Berücksichtigung der RDA geboten. Im Fokus stehen dabei jene MARC 21-Kategorien, die hierfür von besonderer Relevanz sind. Dabei handelt es sich um die Kategorien: LDR, 007, 008, 041, 044, 046, 084, 1XX, 245, 246, 264, 300, 336, 337, 338, 340, 347, 500, 520, 542, 581, 583, 653, 655, 7XX, 751 und 900. Bei der Erschließung einer bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes, sollten möglichst viele Informationen, die eine eindeutige Identifikation und somit erfolgreiche Suche ermöglichen, angegeben werden. Folgende Kategorien sollten bei der Erschließung einer bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes möglichst immer ausgefüllt werden (Minimalset): LDR, 007, 008, 1XX, 245 $$a, 264 $$c, 300 $$a, 336, 337, 338, 653 #6 oder 655 #7 und 7XX. Anhand von Beispielen wird außerdem versucht, die verschiedenen Anwendungsregeln praxisnahe darzustellen.
Grundsätzliches
Da im DACH-Raum die Anwendungsfestlegungen von RDA Bild, bis auf weiteres, noch nicht abgeschlossen sind und zur Katalogisierung dreidimensionaler Objekte seitens der DACH AG Bild kein Regelwerk geplant ist, hat die AG Bildliche Darstellungen des OBV hierfür vorerst eigene Richtlinien erstellt. In Folge werden bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte zusammengefasst als "bildliche Ressource/n" bezeichnet. Folgende Richtlinien orientieren sich außerdem an den bereits vorhandenen Regeln der DACH AG Bild (hier in Folge RDA Bild). Änderungen vorhandener, bzw. mögliche neue Regeln der RDA Bild werden hier, bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Fassung von RDA Bild, zeitnah an entsprechender Stelle eingearbeitet.
Vorlage |
Verwendet für |
Hinweis |
B_Druckgrafik |
alle manuell oder durch maschinelle druckgraphische Verfahren hergestellte Druckgrafiken |
|
B_Fotografie |
Fotopositive oder -negative auf Film, Folie, Papier oder anderen fotografischen Trägern |
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B_Malerei |
Gemälde |
|
B_Plakat |
Plakate, Poster, Kunstdrucke |
Beim Erschließen von Plakaten kann anstelle der Vorlage B_Plakat eine andere Vorlage, z.B. jene für Zeichnung oder Druckgrafik etc., verwendet werden. Das kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn eine Entwurfszeichnung für ein Plakat katalogisiert werden soll |
B_Zeichnung |
Handzeichnungen, Aquarelle, Gouachen etc. |
|
B_Objekt |
Büsten, Statuetten, Reliefs, Huldigungsadressen, kunsthandwerkliche Objekte, technische Objekte etc. |
|
Anwendungsfestlegung
- Folgende Ressourcen werden als bildliche Darstellungen katalogisiert: Druckgrafiken, Fotografien, Malereien, Plakate, Zeichnungen
- Die Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) bei der Katalogisierung bildlicher Darstellungen und dreidimensionaler Objekte, unterscheidet sich oft von der Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) bei nicht-bildlichen Ressourcen.
- Für bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte wurde in zutreffenden MARC 21Feldern in Alma die Liste der Beziehungskennzeichnungen erweitert. Diese Beziehungskennzeichnungen sind in den jeweiligen CV-Listen mit „nur Bild“ bzw. „nur NAK und Bild“ gekennzeichnet.
- Personen, Körperschaften und/oder Veranstaltungen, die nicht an der Entstehung, der Gestaltung etc. einer bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes beteiligt waren, sondern darauf „nur“ dargestellt oder erwähnt sind, können in einer Nebeneintragung mit entsprechender Beziehungskennzeichnung angeführt werden.
|
Katalogspezifische Kategorien für bildliche Darstellungen
LDR Satzkennung
Dias
Pos. 6 (Art des Datensatzes):
g = projiziertes Medium
LDR |
#####ngm#a22######c#4500 |
Alle anderen Bilder, auch digitale
Pos. 6 (Art des Datensatzes):
k = zweidimensionale nicht projizierbare Grafik
LDR |
#####nkm#a22######c#4500 |
Dreidimensionale Objekte
Pos. 6 (Art des Datensatzes):
r = dreidimensionales Artefakt oder natürlich vorkommender Gegenstand
LDR |
#####nrm#a22######c#4500 |
007 Feld mit fester Länge zur physischen Beschreibung
Je nach Gattung der bildlichen Darstellung ist MARC 007 Pos. 1 unterschiedlich zu besetzen. In den Vorlagen für Druckgrafik, Fotografie, Malerei, Plakat und Zeichnung ist dies entsprechend hinterlegt. Für Post- bzw. Ansichtskarten kann alternativ
p = Postkarte vergeben werden.
Die restlichen Positionen in 007 bleiben i.d.R. so wie in der Vorlage eingestellt.
Dias
Position 0: Materialkategorie |
g = projizierte Grafik |
Position 1: Spezifische Materialbenennung |
s = Dia |
Digitale Bilder
Position 0: Materialkategorie |
c = elektronische Ressource |
Position 1: Spezifische Materialbenennung |
r = Extern |
Alle anderen bildlichen Darstellungen
Position 0: Materialkategorie |
k = nicht projizierbare Grafik |
Position 1: Spezifische Materialbenennung |
d = Zeichnung |
e = Gemälde |
j = Drucke (Druckgrafik) |
k = Poster |
v = Fotografie, nicht spezifizierter Typ |
Dreidimensionale Objekte
Position 0: Materialkategorie |
z = nicht spezifiziert |
Position 1: Spezifische Materialbenennung |
| = kein Codierungsversuch |
Beispiel
008 Feld mit fester Länge zur physischen Beschreibung
In MARC 008 Pos. 6 wird die Art des Datums festgelegt.
In Pos. 7-10 und/oder Pos. 11-14 wird/werden die Jahreszahl/en aus dem Datum der Entstehung, Veröffentlichung oder Herstellung einer vorliegenden Ressource angegeben.
Ergänzend zum Eintrag der Jahreszahl/en in Feld 008 wird, wenn auf der bildlichen Ressource angegeben oder ermittelt, eine tagesgenaue Datumsangabe oder ein möglicher tagesgenauer Zeitraum außerdem in
MARC 046 ## Speziell codierte Datumsangaben und
MARC 264 #X $$c Erscheinungs-[…]datum angegeben.
Wird bei der Datierung einer Ressource lediglich eine Jahresangabe oder eine Monatsangabe in Kombination mit einer Jahrsangabe oder ein möglicher Zeitraum angegeben, dann werden die Angaben zum Jahr/zu den Jahren aus Feld 008 in
MARC 264 #X $$c Erscheinungs-[…]datum übernommen. Ein ermitteltes oder fragliches Datum wird in
MARC 264 #X $$c Erscheinungs-[…]datum immer in eckigen Klammern angegeben.
Bei der Angabe eines einzelnen Datums, wird in Pos. 6 von Feld 008 immer die Codierung
s = Einzelnes bekanntes Datum/wahrscheinliches Datum verwendet.
Beispiel gesicherte Jahresangabe 1978
008 |
######s1978#### ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c 1978 |
Beispiel ermitteltes Datum (5.10.1985)
008 |
######s1985#### ||||||############|| ####c |
046 |
## $$k 05.10.1985 |
264 #0 |
$$c [5.10.1985] |
Beispiel fragliches Jahr (1785)
008 |
######s1785#### ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c [1785?] |
Bei einer Ressource, deren Entstehungszeitraum über ein Jahr hinausgeht, wird in MARC 008 Pos. 6 die Codierung
m = mehrere Daten verwendet.
Beispiel gesicherte Zeitraum (1978-1979)
008 |
######m19781979 ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c 1978-1979 |
Beispiel ermittelter Zeitraum (18. Jahrhundert)
008 |
######m17001799 ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c [zwischen 1700 und 1799] |
Beispiel fraglicher Zeitraum (1985-1990)
008 |
######m19851990 ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c [1985-1990?] |
Wenn angegeben werden soll, dass eine vorliegende Ressource innerhalb eines Zeitraumes „um“ ein bestimmtes Jahr entstanden ist oder veröffentlicht wurde, kann eine „Um-Datierung“ erstellt werden.
Beispiel „Um-Datierung“5 zur Angabe eines Zeitraumes um ein ermitteltes Entstehungsjahr (um 1785)
008 |
######m17751795 ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c [um 1785] |
041 ## Sprachcode
Der Sprachcode einer bildlichen Ressource kann ausgefüllt werden, wenn auf der bildlichen Ressource ein nennenswerter Textinhalt vorliegt und wenn klar ist, in welcher Sprache dieser Textinhalt verfasst ist. Wenn auf einer bildlichen Ressource etwa nur ein Name (z.B. die Signatur eines/r KünstlerIn auf einem Gemälde) vorhanden ist, dann ist kein Sprachcode anzugeben. Das Subfeld $$a ist wiederholbar, unterschiedliche Sprachcodes werden daher in separaten Subfeldern $$a angegeben. Die gewünschten Sprachcodes werden aus einer CV-Liste ausgewählt.
043 ## Ländercode
Wenn der Erscheinungs-, Herstellungs- bzw. Entstehungsort einer vorliegenden bildlichen Ressource bekannt ist, kann ein Ländercode angegeben werden. Zur Auswahl stehen die ISO-Codes verschiedener Ländernamen; für einige Länder liegen außerdem historische Codes (z.B. für die Tschechoslowakei, für Jugoslawien, Österreich bis 1918 oder die DDR) vor.
Es wird grundsätzlich nur jener Ländercode angeführt, der auf den Zeitpunkt der Entstehung/Veröffentlichung der vorliegenden bildlichen Ressource zutrifft. Für sämtliche vor 1918 im Gebiet Österreich-Ungarn veröffentlichten, hergestellten oder entstandenen Werke wird somit der Ländercode XA-AAAT vergeben.
Wenn eine genaue historisch-geografische Zuordnung nicht möglich ist, aber bekannt ist, in welchem Land der betreffende Ort heute liegt, kann der aktuell hierfür gültige Ländercode verwendet werden.
Das Subfeld $$c ist wiederholbar, unterschiedliche Ländercodes können daher in separaten Subfeldern $$c angegeben werden.
Beispiel: Der Erscheinungsort einer bildlichen Ressource ist Český Krumlov. Wenn diese bildliche Ressource dort vor 1918 veröffentlicht wurde, dann wird in MARC 044 $$c ausschließlich XA-AAAT (= Österreich-Ungarn) vergeben; wenn die bildliche Ressource dort im Jahr 1918 veröffentlicht wurde, dann wird in MARC 044 $$c XA-AAAT und $$c XA-CSHH (=Tschechoslowakei) gemeinsam vergeben; ab 1919 bis 1992 ausschließlich MARC 044 $$c XA-CSHH und ab 1993 ausschließlich MARC 044 $$c XA-CZ (=Tschechien/Tschechische Republik).
046 ## Speziell codierte Datumsangaben
In MARC 046 wird eine Datumsangabe nur dann angegeben, wenn ein tagesgenaues Einzeldatum oder tagesgenaue Einzeldaten eines Zeitraumes bekannt ist/sind oder ermittelt wurde/n.* Das Datum wird dabei im Format TT.MM.JJJJ angegeben. Fragezeichen oder andere Platzhalter sind in MARC 046 nicht erlaubt! Subfeld $$k ist für ein Einzel- oder Anfangsdatum eines Zeitraumes, Subfeld $$l für das Enddatum eines Zeitraumes vorgesehen.
Eine tagesgenaue Datumsangabe in MARC 046 erfolgt immer im Format TT.MM.JJJJ zusätzlich zur Jahresangabe in
MARC 008 und weiteren Angaben zum Datum, die in
MARC 264 #X $$c angegeben
sind.
*
Hinweis: Ein tagesgenaues Datum wird nur dann angegeben, wenn dieses direkt auf einer bildlichen Ressource vorliegt oder eindeutig ermittelt wurde. Wenn z.B. auf einem fotografischen Abzug ein historisches Ereignis abgebildet ist, dabei aber keine Datumsangabe vorhanden ist, dann kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der fotografische Abzug am Tag dieses historischen Ereignisses entstanden ist. Wenn zur Datierung einer bildlichen Ressource das Datum eines hierauf abgebildeten oder dargestellten historischen Ereignisses verwendet wird, obwohl keineswegs erwiesen ist, dass es sich dabei um das tatsächlich Entstehungs- oder Veröffentlichungsdatum handelt, dann liegt eine
fragliche Datierung [264] vor.
Beispiel: Vorlage = 3.X.1920
008 ## |
######s1920#### ||||||############|| ####c |
046 ## |
$$k 03.10.1920 |
264 #0 |
$$c 3.X.1920 |
Beispiel ermittelter Zeitraum = 14.Dez.1978-15.Januar1979
008 ## |
######m19781979 ||||||############|| ####c |
046 ## |
$$k 14.12.1978 $$l 15.01.1979 |
264 #0 |
$$c [14. Dez. 1978-15. Januar 1979] |
084 ## Andere Notation
In diesem Feld kann bei der Katalogisierung bildlicher Ressourcen eine bildinhaltliche Klassifikation angegeben werden. Bei der Erschließung bildlicher Ressourcen im OBV wird hierfür bevorzugt
Iconclass verwendet. In den Bild-Templates des OBV ist deswegen in Subfeld $$2 von 084 der Begriff „Iconclass“ bereits voreingestellt. Wird das Subfeld $$a nicht befüllt, wird MARC 084 beim Speichern eines Datensatzes nicht übernommen.
Wenn eine Klassifikation nach Iconclass mehr als eine Angabe enthält/enthalten soll, muss das gesamte Feld MARC 084 wiederholt werden!
Beispiel
084 ## |
$$a 46 C 24 $$2 iconclass |
1XX Haupteintragung / Geistiger Schöpfer
Als Geistiger Schöpfer wird ein/e AkteurIn oder mehrere AkteurInnen verstanden, der/die für die Schaffung eines Werks hauptverantwortlich ist/sind. Ein geistiger Schöpfer kann
- eine Person → Angabe in MARC 100
- eine Körperschaft → Angabe in MARC 110
- eine Veranstaltung → Angabe in MARC 111 sein.
Jedes dieser drei Felder kann nur einmal befüllt werden und ist nicht wiederholbar. Eine Kombination von MARC 100 und MARC 110 bzw. MARC 111 ist nicht erlaubt.
Die zutreffende Funktion des geistigen Schöpfers als hauptverantwortliche/r AkteurIn bei der Schaffung eines Werks wird jeweils in Subfeld $$4 von MARC 100, MARC 110 oder MARC 111 aus einer CV-Liste ausgewählt.
Weitere geistige Schöpfer bzw. an der Entstehung einer bildlichen Ressource mitwirkende Personen, Körperschaften und/oder Veranstaltungen werden in einer zutreffenden Kategorie 7XX angeführt.
Ein geistiger Schöpfer kann bei bildlichen Ressourcen, neben einem/r KünstlerIn oder einem/r MalerIn oder einem/r FotografIn auch
- ein/e DesignerIn, der/die für die Gestaltung des Designs eines Objekts verantwortlich ist,
- ein/e KupferstecherIn, der/die einen Kupferstich nach einem Gemälde eines Malers anfertigt,
- ein Grafikstudio, das für die Gestaltung eines Plakates hauptverantwortlich ist,
usw. sein.
Beispiel
100 1# |
$$a Chenu, Pierre $$d 1730-1800 $$0 (DE-588)1031197869 $$4 egr |
700 1# |
$$a Teniers, David $$d 1610-1690 $$0 (DE-588)118907832 $$4 oth $$e MalerIn |
Die Modifizierung eines zuvor bereits bestehenden Werks, das die Art oder den Inhalt des Originals substanziell ändert, führt zu einem neuen Werk. Wenn das der Fall ist, wird der/die AkteurIn, der/die für die Modifizierung des zuvor bereits bestehenden Werks verantwortlich ist, als geistiger Schöpfer des neuen Werks angesehen. Beispiele dafür sind ein/e StecherIn, der/die nach einem Gemälde eines/r MalerIn einen Kupferstich anfertigt, oder ein/e GrafikerIn, der/die anhand oder unter Einbeziehung einer Fotografie ein Plakat erstellt usw.
Die Entscheidung, ob es sich um ein neues Werk handelt, liegt, wenn nicht anders bekannt oder ermittelt, im Ermessen des/der BearbeiterIn (Cataloger‘s Judgment).
Wenn mehrere Personen und/oder Körperschaften und/oder Veranstaltungen an der Gestaltung und Schaffung einer bildlichen Ressource beteiligt sind, obliegt es ebenfalls im Ermessen des/der BearbeiterIn zu entscheiden, welche der Personen oder Körperschaften oder Veranstaltungen beim Katalogisieren den Eintrag in MARC 100, MARC 110 oder MARC 111 erhält.
Wenn der geistige Schöpfer einer bildlichen Ressource ermittelt wurde, muss dies in einer erläuternden Anmerkung in MARC 500 angegeben werden (z.B. KünstlerIn XY ermittelt).
Der Angabe „ermittelt“ liegt immer eine vorangegangene Recherche des/der BearbeiterIn zugrunde.
Wenn im Zuge einer Recherche zur Ermittlung des geistigen Schöpfers auch weiterführende Literatur herangezogen wurde, kann diese in einer entgsprechenden Anmerkung in MARC 500 angegeben werden.
Wenn einer bildlichen Ressource ein/e AkteurIn als geistiger Schöpfer zugeschrieben wird, muss dies in einer Anmerkung in MARC 500 angegeben werden (z.B. KünstlerIn XY zugeschrieben). Zugeschrieben bedeutet, dass die Angaben zum geistigen Schöpfer weder von der bildlichen Ressource selbst stammen noch anhand geeigneter Quellen gesichert erwiesen ist, dass es sich bei dem/der genannten AkteurIn zweifellos um den geistigen Schöpfer der bildlichen Ressource handelt. Der Angabe „zugeschrieben“ liegt immer eine vorangegangene Recherche des/der BearbeiterIn zugrunde. Wenn im Zuge dieser Recherche weiterführende Literatur herangezogen wurde, so kann diese in MARC
500 angegeben werden.
Wenn für eine bildlichen Ressource kein geistiger Schöpfer bekannt ist oder ermittelt oder zugeschrieben werden kann, so wird keine Angabe zu „Geistiger Schöpfer“ gemacht und der Eintrag in MARC 1XX entfällt.
Beispiel für „zugeschrieben“
100 1# |
$$a Reinsberger, Johann Christoph $$d 1711-1777 $$0 (DE-588)103768912 $$4 oth $$e ZeichnerIn |
500# |
$$a Johann Christoph von Reinsberger zugeschrieben |
100 Haupteintragung Personenname
Personennamen, die als Normdatensatz in der GND vorliegen, werden beim Katalogisieren bildlicher Ressourcen immer mit der GND verknüpft. Liegt zu einem Personennamen kein GND-Eintrag vor, wird der betreffende Name im Format Nachname, Vorname angegeben. Abweichende Namensformen können in MARC 900 angegeben werden. Für weitere Informationen siehe auch:
100 Haupteintragung Personenname
Beispiel eines Personennamens mit GND-Verknüpfung
100 1# |
$$a Rubens, Peter Paul $$d 1577-1640 $$0 (DE-588)11860354X $$4 oth $$e ZeichnerIn |
Wenn auf einer Ressource nur der Nachname einer Person steht, oder nur die Initialen, oder eine Signatur in Form einzelner Buchstaben, oder ein Monogramm etc., der vollständige Name aber weder bekannt noch ermittelbar ist, dann wird der „geistige Schöpfer“ nach den Vorgaben zur Erfassung von
Notnamen angegeben. Ergänzend dazu muss immer eine erläuternde Anmerkung erfolgen.
Beispiel Notname
100 1# |
$$a J. Sz. $$4 pht |
500# |
$$a Signiert im Bild rechts unten: „J. Sz.“; der vollständige Name ist nicht bekannt |
110 Haupteintragung Körperschaft
Wird anstelle einer Person eine Körperschaft als geistiger Schöpfer einer bildlichen Ressource angesehen, erfolgt anstelle eines Eintrages in MARC 100 ein Eintrag in MARC 110.
In MARC 110 muss immer eine Verlinkung mit dem, zum Eintrag passenden, Normdatensatz der GND erfolgen.
Wenn eine Körperschaft als geistiger Schöpfer auf einer bildlichen Ressource erwähnt wird, hierfür aber weder ein GND-Eintrag vorliegt, noch erstellt werden kann/soll, dann wird die betreffende Körperschaft, nach Vorlageform, in der
Verantwortlichkeits- oder der
Veröffentlichungsangabe angegeben.
Wenn eine Körperschaft als geistiger Schöpfer einer bildlichen Ressource ermittelt wurde, hierfür aber weder ein GND-Eintrag vorliegt, noch erstellt werden kann/soll, dann wird diese Körperschaft in einer Anmerkung in MARC 500 erwähnt. Für weitere Informationen siehe auch:
110 Haupteintragung Körperschaft
111 Haupteintragung Veranstaltungsname
Wird anstelle einer Person oder einer Körperschaft eine Veranstaltung als geistiger Schöpfer einer bildlichen Ressource angesehen, erfolgt anstelle eines Eintrages in MARC 100 oder 110 ein Eintrag in MARC 111. In MARC 111 muss immer eine Verlinkung mit dem, zum Eintrag passenden, Normdatensatz der GND erfolgen.
Wenn eine Veranstaltung als geistiger Schöpfer auf einer bildlichen Ressource erwähnt wird, hierfür aber weder ein GND-Eintrag vorliegt, noch erstellt werden kann/soll, dann wird die betreffende Veranstaltung, nach Vorlageform, in der
Verantwortlichkeits- oder der
Veröffentlichungsangabe angegeben.
Wenn eine Veranstaltung als geistiger Schöpfer einer bildlichen Ressource ermittelt wurde, hierfür aber weder ein GND-Eintrag vorliegt, noch erstellt werden kann/soll, dann wird diese Veranstaltung in einer Anmerkung in MARC 500 erwähnt. Für weitere Informationen siehe auch:
111 Haupteintragung Veranstaltung
Beziehungskennzeichnungen in 1XX
Zur Angabe von Beziehungskennzeichnungen (Subfeld $$4) bei bildlichen Ressourcen und dreidimensionalen Objekten wurde im OBV die Liste der verfügbaren Begriffe erweitert. Jene Begriffe, die über die allgemein gültige CV-Liste hinausgehen, sind mit „nur Bild“ bzw. „nur NAK und Bild“ gekennzeichnet und dürfen z.B. für Textressourcen nicht verwendet werden. Einige Beziehungskennzeichnungen stehen nur unter MARC 100 oder MARC 110 oder MARC 111 zur Verfügung. |
242 00 Titelübersetzung der Katalogisierungsstelle
Achtung! Diese Kategorie wird in RDA nicht mehr verwendet. Für weitere Informationen siehe:
242 Titelübersetzung der Katalogisierungsstelle
245 X0 Grundsätzliches zu Titelangaben
Grundsätzlich gilt für alle Titelangaben, dass sie nach der Vorlage übertragen werden. Groß- und Kleinschreibung richten sich dabei nach den Regeln der jeweiligen Sprache, nur ungewöhnliche Groß- bzw. Kleinschreibungen werden übernommen.
Wenn also ein Titel beispielsweise komplett in Versalien vorliegt, wird dieser nicht genauso übertragen, sondern nach den Rechtschreibregeln der betreffenden Sprache des Titels. Eine ungewöhnliche Großschreibung wäre z.B. ein Markenname, eine besondere Hervorhebung innerhalb eines Wortes, oder der spezifische Schriftzug eines Künstlers.
Der Titel wird immer mit einem Großbuchstaben begonnen, Titelzusatz (und Verantwortlichkeitsangabe), wenn es sich nicht um Eigennamen oder Ähnliches handelt, beginnen klein.
Die Indikatoren für die Titelangaben richten sich nach dem Vorhandensein einer Haupteintragung eines Namens.
Wenn ein Eintrag in der Kategorie 1XX vorhanden ist, dann lauten die Indikatoren in MARC 245 eins und null (1 | 0); ist keine Haupteintragung vorhanden, dann lauten die Indikatoren null und null (0 | 0). Diese Indikatoren werden beim Abspeichern eines Datensatzes automatisch generiert.
Beispiel keine Haupteintragung unter 1XX
245 00 |
$$a Wie durchkreuzt man den Sozialabbau? $$b mit Ihrer Stimme: AK Wien Wahl, 2./3. Oktober |
Beispiel mit Haupteintragung unter 1XX
245 10 |
$$a Exlibris Oksana Budaj |
245 X0 $$a Titel
Als bevorzugte Informationsquelle für den „Haupttitel“ (Manifestation), hier in Folge nur Titel genannt, gilt nach RDA die Ressource selbst. Bei bildlichen Darstellungen und dreidimensionalen Objekten kann der Titel oft auch in Form einer Beschriftung vorliegen.
Liegt ein Titel in einer ungewöhnlichen Schreibweise vor, oder liegt darin z.B. ein Tippfehler vor, so wird dies genauso übertragen. Eine alternative oder korrekte Schreibweise kann dann als abweichender Titel in MARC 246 3# angeführt werden. Auch die Auflösung von Ziffern oder Sonderzeichen kann in einem abweichenden Titel unter MARC 246 3# erfolgen.
Wenn nur einzelne Wörter aus einem Titel in abweichender Orthografie angegeben werden sollen, dann geschieht dies in
MARC 246 unter Verwendung der Indikatoren 1 und 0.
Ohne Verlust wesentlicher Informationen kann ein langer Titel abgekürzt werden. Dabei werden lediglich drei Punkte als Auslassungszeichen anstelle der (weggelassenen) Textstelle/n eingesetzt.
Bei bildlichen Ressourcen sollten, wie bei anderen Ressourcen ebenso, die ersten fünf Wörter eines Titels immer übertragen werden. Wenn es sich hierbei aber um Wörter als grafische Elemente oder Abkürzungen etc. handelt und dies für sinnvoll erachtet wird, so kann bei bildlichen Ressourcen der Anfang eines Titels weggelassen werden.
- Sofern ein Titel nicht von der/dem KünstlerIn/FotografIn selbst vergeben oder aus einem Werkverzeichnis hergeleitet wurde, kann er fingiert werden.
- Ein ikonografischer Topos kann als Titel verwendet werden.
- Ein fingierter Titel wird nicht in eckige Klammern gesetzt.
- Ein fingierter Titel soll möglichst kurz sowie sprachlich klar und verständlich sein.
- Angaben zu Datierung oder Technik etc. sollen in einem fingierten Titel möglichst vermieden werden und stattdessen in den entsprechenden MARC-Feldern erfolgen.
- Ein Titelzusatz darf bei einem fingierten Titel nicht erstellt werden.
- Eine Anmerkung wie z.B. „Titel fingiert“ ist bei Unikaten* nicht notwendig und bei nicht unikalen bildlichen Ressourcen ist diese Anmerkung optional**.
- Idealerweise wird jedoch immer eine Anmerkung zur Quelle eines Titels gemacht, der nicht von der bildlichen Ressource übernommen wurde.
- Die Entscheidung, ob die Beschriftung einer bildlichen Ressource oder eines dreidimensionalen Objektes als Titel gesehen wird, oder ob stattdessen ein Titel fingiert wird, obliegt dem/der BearbeiterIn.
- Hierbei gilt: Wenn eine Beschriftung nicht als Haupttitel erfasst wird, kann diese trotzdem, ergänzend zum Haupttitel, als abweichender Titel18 angegeben werden. Zur Angabe als abweichender Titel** muss in solch einem Fall immer eine erläuternde Anmerkung angegeben werden. Wenn eine Beschriftung nicht als Titel gesehen wird und auch nicht als Titel suchbar sein soll, dann wird diese ausschließlich in einer Anmerkung erfasst.
|
* Unikate sind sowohl jene bildlichen Ressourcen, die aufgrund ihrer Herstellungsweise nur in einmaliger Ausführung vorliegen können, wie beispielweise Gemälde oder Handzeichnungen,
als auch jene bildlichen Ressourcen, die nachweislich nicht in mehrfacher Ausführung vorliegen, obwohl sie aufgrund ihrer Herstellungsweise durchaus in identer Form mehrfach hergestellt werden könnten, wie beispielsweise ein Druck, der nur einmal existiert.
** Eine solche Angabe wäre z.B.: Titel von der Katalogisierungsstelle vergeben
Beispiel Fotografie, fingierter Titel
245 10 |
$$a Kreisky bei Ansprache auf der Regierungsbank im Parlament |
Beispiel Druckgrafik, fingierter Titel
245 10 |
$$a Neujahrswunsch Edith Ranzoni-Riedel |
Beispiel Plakat, Titel übertragen
Beispiel Plakat, Titel teilweise abgekürzt
245 10 |
$$a <<Die>> aktuelle Individualität ist janusköpfig ... Alltag heute zwischen Individualisierung und Singularisierung; Impulsstatements Thomas Macho, Brigitta Schmidt-Lauber anschließend im Gespräch mit Hubert Christian Ehalt Donnerstag, 22. Juni 2017 ... Wiener Vorlesungen |
Beispiel Zeichnung, Titel in ungewöhnlicher Schreibweise
245 10 |
$$a Maria Cleofe |
246 3# |
$$a Maria Kleophae |
Beispiel Zeichnung mit ikonografischem Topos
Wenn ein Titel nach einem ikonographischen Topos vergeben werden soll, kann hierzu im Vorfeld Iconclass konsultiert werden. Ein Titel nach ikonographischem Topos ist kein „fingierter Titel“ und bedarf daher auch bei nicht unikalen bildlichen Ressourcen keine entsprechende Anmerkung in MARC 500.
245 00 |
$$a Maria mit Kind |
245 X0 $$b Zusätzliche Angaben zum Titel
Zusätze zum Titel werden in MARC 245 $$b angegeben. Sie haben den Charakter einer Erläuterung des Titels. Sehr lange Texte aus Bildunterschriften oder von Plakaten sollten nicht im Titelzusatz wiedergegeben werden. Falls als wichtig erachtet, können solche längeren Textstellen in einer Anmerkung erfasst werden. Mehrere Titelzusätze werden durch Spatium Doppelpunkt Spatium getrennt angegeben. Bei fingierten Titeln werden keine zusätzlichen Angaben zum Titel in 245 $$b erstellt.
Zur Angabe von Paralleltitel, siehe MARC 246 11 $$a Paralleltitel
Beispiel
245 00 |
$$a <<Das>> große Umsteigeseminar Haut wechseln $$b 23. Juni-3. Juli 2011, Festival der Regionen 2011, Attnang-Puchheim |
245 $$c Verantwortlichkeitsangabe
Bei der Verantwortlichkeitsangabe handelt es sich um eine auf einer bildlichen Ressource vorliegenden Angabe, die sich auf die Identifizierung und Funktion von AkteurInnen (Personen, Körperschaften oder Veranstaltungen) bezieht, die für die Schaffung des intellektuellen oder künstlerischen Inhaltes der vorliegenden bildlichen Ressource verantwortlich sind, oder einen Beitrag an der Realisierung des intellektuellen oder künstlerischen Inhaltes der bildlichen Ressource hatten. Vorzugsweise werden diese AkteurInnen auch in normierter Form in MARC 100, MARC 110, MARC 700 oder MARC 710 angeführt.
Eine Verantwortlichkeitsangabe wird in lesbarer Form grundsätzlich so übertragen, wie sie in der Vorlage erscheint. Sie kann aus der gesamten Vorlage, auch z.B. der Rückseite, entnommen werden. Wenn auf einer bildlichen Ressource keine AkteurInnen, die für die Schaffung des Inhaltes verantwortlich sind, genannt werden, wird grundsätzlich keine Verantwortlichkeitsangebe erstellt.
Ermittelte oder vermutliche bzw. fragliche Verantwortlichkeitsangaben werden in MARC 245 $$c niemals in eckigen Klammern angegeben. Stattdessen werden diese in einer Anmerkung in MARC 500 eingetragen.
Datum und Ortsangaben gehören nicht zur Verantwortlichkeitsangabe, sondern sind Teil der „Veröffentlichungs-, Entstehungs- und Herstellungsangabe“.
Wenn es sich nicht um Eigennamen oder Substantive handelt, beginnt die Verantwortlichkeitsangabe immer mit Kleinbuchstaben.
Zwischen mehreren aufeinanderfolgenden Abkürzungen aus Einzelbuchstaben wird kein Spatium gesetzt.
Eine Verantwortlichkeitsangabe für AkteurInnen mit gleicher Funktion wird aus der Vorlage mit den vorhandenen Satzzeichen übertragen.
Sind in der Verantwortlichkeitsangabe AkteurInnen mit unterschiedlichen Funktionen genannt, werden die Angaben zu den einzelnen AkteurInnen getrennt durch Spatium Semikolon Spatium wiedergegeben.
Sind keine Satzzeichen vorhanden, kann bei der Übertragung der Verantwortlichkeitsangabe zur besseren Lesbarkeit z.B. Komma Spatium oder Doppelpunkt Spatium ergänzt werden.
Umgekehrt können Zeichensetzungen weggelassen werden, oder durch Komma ersetzt werden, wenn diese in der bildlichen Ressource selbst zwar z.B. zur grafischen Gestaltung genutzt werden, aber im Datensatz die Verständlichkeit beeinträchtigen würden.
Wenn Schrägstriche in der Vorlage enthalten sind, werden diese ohne Abstand zwischen den betreffenden Wörtern übertragen.
Hinweis zu 245 $$c
- Ist eine Person/Körperschaft einmal auf einer Ressource genannt, kann sie entweder in der Verantwortlichkeitsangabe (Funktion des geistigen Schöpfers) oder in der Entstehungsangabe/Veröffentlichungsangabe (Funktion eines Erzeugers oder Verlegers) genannt werden.
- Ist eine Person/Körperschaft mehrfach auf einer Ressource genannt, kann sie jeweils in der Verantwortlichkeitsangabe und in der Entstehungsangabe/Veröffentlichungsangabe genannt werden.
Für weitere Informationen siehe:
RDA-R-BILD,
M050 - Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht
Hinweis zum Übertragen einer Verantwortlichkeitsangabe bei Unikaten und Druckgrafiken
Groß- bzw. Kleinschreibung und Interpunktion werden, um im Bedarfsfall die Identifizierung unterschiedlicher Fassungen zu ermöglichen, bei der Verantwortlichkeitsangabe wörtlich aus der Informationsquelle übertragen (in Anlehnung an
RDA Alte Drucke)
Wenn auf einer Ressource eine Signierung oder Initialen oder ein Monogramm etc. einer Person vorliegt/vorliegen, die für die Schaffung des Werkes verantwortlich ist oder einen Beitrag zu dessen Realisierung hatte, dann wird/werden diese namensbezogene/n Angabe/n in MARC 245 $$c als Verantwortlichkeitsangabe in vorliegender Form übertragen. Ergänzend dazu müssen Signierung/en, Initiale/n, Monogramm/e, Künstlervermerk/e usw. in vorliegender Form auch immer mit einer Erläuterung (Signiert: …; Mit Initialen: … etc.) in MARC 500 $$a übertragen werden.
Beispiel auf einem Plakat: „Donhauser / Ehrensberger“
245 10 |
$$c Donhauser/Ehrensberger |
oder
245 10 |
$$c Donhauser, Ehrensberger |
Beispiel auf der Rückseite einer Fotografie: „Christoph Girardet & Matthias Müller“
245 10 |
$$c Christoph Girardet & Matthias Müller |
Beispiele für Verantwortlichkeitsangaben für AkteurInnen mit unterschiedlichen Funktionen
245 10 |
$$c gemalt von R. Lauchert ; gezeichnet von Léon Noel |
245 10 |
$$c H. Koch ; nach einem Gemälde von J.J. Exner |
245 10 |
$$c graphic design: gabriele lenz ; fotos: petro domenigg, lukas beck |
Sind in einer bildlichen Ressource die Angaben von unterschiedlichen Funktionen einzelner AkteurInnen schriftlich verbunden, dann werden diese ebenso in durchgehender Form wiedergegeben.
Beispiel
245 10 |
$$c dessinée d’après nature et lith. par Jules Arnout |
Beispiele für Verantwortlichkeitsangaben bei Unikaten sowie Druckgrafiken, wörtlich nach Vorlage mit erläuternder Anmerkung
245 10 |
$$c Joseph Peattoli inv. Joseph Fabrini vultus ad vivum pin. Anna Nistri Tonelli del. Jo. Bapt. Cecchi et Benedictus Eredi sculps. |
500 ## |
$$a Künstlervermerke und Datierung unterhalb des Bildes: „Joseph Piattoli inv. Joseph Fabrini vultus ad vivum pin. Anna Nistri Tonelli del. Jo. Bapt. Cecchi, et Benedictus Eredi, in R. liberal. Artium. Acad. Florent. sculps., 1785.“ |
245 10 |
$$c Uldaricos Moro inventor ac delineator |
500 ## |
$$a Mit Künstlervermerk und Datierung: „Uldaricus Moro inventor ac delineator, Tergesti 1801“ |
Beispiel unten mittig signiert „ar. penck“, rechts unten signiert „G Bräunling“
245 10 |
$$c ar. penck, G Bräunling |
500 ## |
$$a Unten mittig signiert: „ar.penck“; rechts unten signiert: „G Bräunling“ |
246 XX $$a Titelvarianten
Hier können abweichende Titel, Paralleltitel (= Titel in einer anderen Sprache) etc. angegeben und somit die Suchbarkeit über den Titelindex gewährleistet werden. Die Indikatoren richten sich hierbei nach Art der Titelvariante.
246 11 $$a Paralleltitel
Ein Paralleltitel wird in MARC 246 11 $$a immer zusätzlich zur Angabe in MARC 245 $$b erfasst.
In MARC 245 $$b wird der betreffende Paralleltitel zunächst nach Spatium Gleichheitszeichen Spatium eingetragen und dann in MARC 246 11 $$a wiederholt.
Mehrere Paralleltitel werden jeweils in einem eigenen Feld MARC 246 11 $$a eingetragen.
Für weitere Informationen siehe:
Katalogisierungshandbuch FE, Feld 246
Beispiel
245 00 |
$$a Ansicht von Hermannstadt (Siebenbürgen) $$b = Vue de Hermanstadt (Transylvanie) |
246 11 |
$$a Vue de Hermanstadt (Transylvanie) |
246 3# Abweichender Titel, Titel in abweichender Orthografie
Hier werden alle Titelformen eingetragen, die nicht in MARC 245 X0 stehen, sowie Titel in abweichender Orthografie und die Auflösungen von Zahlen, Symbolen etc. angegeben.
Für weitere Informationen siehe:
Katalogisierungshandbuch FE, Feld 246
Beispiele
245 10 |
$$a 20. Ungarischer Esperanto-Kongress |
246 3# |
$$a Zwanzigster Ungarischer Esperanto-Kongress |
245 10 |
$$a <<Das>> goldene Zeitalter der griechischen Culturgeschichte |
246 3# |
$$a <<Das>> goldene Zeitalter der griechischen Kulturgeschichte |
245 10 |
$$a Happy Valley in Hong Kong |
246 3# |
$$a Hongkong, Rennplatz, dahinter der Friedhof Happy Valley |
500 ## |
$$a Handschriftliche Bezeichnung auf der Rückseite: „Hongkong, Rennplatz, dahinter der Friedhof Happy Valley“ |
246 10 Stichwörter in abweichender Orthografie
Ein einzelnes Wort oder mehrere Wörter aus dem Titel können hier zwecks effektiverer Recherche in abweichender Orthografie eingetragen werden.
Beispiel
245 00 |
$$a Was krönt die Küche? Die Marke. Kronen Öl empfiehlt: Achten Sie auf die Marke |
246 10 |
$$a Kronenöl |
264 #X Entstehungs- und Veröffentlichungsangabe
Grundsätzliches
In den Alma-Vorlagen des OBV zur Erschließung bildlicher Ressourcen, sind die Indikatoren von MARC 264 so voreingestellt, dass es sich entweder um eine „Veröffentlichungsangabe“ oder eine
„Entstehungsangabe“ handelt. Eine „Herstellungsangabe“ steht in den Alma-Vorlagen des OBV zur Katalogisierung bildlicher Ressourcen nicht zur Verfügung. Das hat folgenden Grund: Wie bei der Erschließung alter Drucke, kann auch bei der Erschließung bildlicher Ressourcen oftmals nicht eindeutig zwischen einer Veröffentlichungs- oder Herstellungsangabe unterschieden werden (Verlag oder Drucker z.B. waren häufig für Veröffentlichung, Vertrieb und Herstellung gleichermaßen zuständig).
In RDA Bild wird unter
M150-
M205 dargelegt, wie Entstehungs- und die Veröffentlichungsangabe zu erstellen sind.
Eine Veröffentlichungsangabe wird z.B. immer dann gemacht, wenn eine bildliche Ressource mittels einer Person, eines Verlages, einer Bildagentur oder eines Druckers etc. erschienen, verlegt oder vertrieben worden ist.
Erläuterungen zum Thema „veröffentlicht“ in Hinblick auf das österreichische Urheberrecht, finden sich hier:
Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte - Exkurse
Bei Bedarf müssen für die korrekte Abbildung einer Entstehungs- oder Veröffentlichungsabgabe, die in den Vorlagen voreingestellten Indikatoren, je nach vorliegender bildlicher Ressource, geändert werden.
Weitere Informationen zur korrekten Verwendung der Indikatoren in MARC 264 finden sich in diesem Kapitel unter dem Punkt "Indikatoren zu Feld 264".
Hierbei gilt:
- Bei veröffentlichten Ressourcen ist die Entstehungsangabe nicht erlaubt. Für weitere Informationen siehe: RDA Bild M150 - Entstehungsangabe
- Bei unveröffentlichten monografischen Ressourcen (hier in den meisten Fällen bildliche unikale Ressourcen) ist die Veröffentlichungsangabe nicht erlaubt. Für weitere Informationen siehe: RDA Bild M180 - Veröffentlichungsangabe
Neben einer zutreffenden Einstellung der Indikatoren gilt außerdem:
Bei einer
Veröffentlichungsangabe müssen, wenn bekannt oder ermittelt,
- ein Erscheinungsort
- ein Verlags- oder Druckername usw.
- ein Erscheinungsdatum
in MARC 264 $$a, $$b und $$c angegeben werden – wenn vorhanden, dann immer in Vorlageform. Wenn eine
Herstellungsangabe gemacht werden soll, dann müssen hierbei Herstellungsort, Herstellername und Herstellungsdatum, wenn bekannt oder ermittelt, angegeben.
Bei einer
Entstehungsangabe muss, wenn bekannt oder ermittelt,
in MARC 264 $$c angegeben werden – wenn vorhanden, dann immer in Vorlageform.
Ein Entstehungsort und/oder ein Erzeugername kann/können, wenn bekannt oder ermittelt, bei einer Entstehungsangabe optional in MARC 264 $$a und/oder MARC 264 $$b angegeben werden.
Beispiel Veröffentlichungsangabe
264 #1 |
$$a London $$b by S. Morgan $$c April 28th. 1800 |
Beispiel Entstehungsangabe
Hinweis 1 zu 264
- Ist eine Person/Körperschaft einmal auf einer Ressource genannt, kann sie entweder in der Entstehungsangabe/Veröffentlichungsangabe (Funktion eines Erzeugers oder Verlegers) oder in der Verantwortlichkeitsangabe (Funktion des geistigen Schöpfers) genannt werden.
- Ist eine Person/Körperschaft mehrfach auf einer Ressource genannt, kann sie jeweils in der Verantwortlichkeitsangabe und in der Entstehungsangabe/Veröffentlichungsangabe genannt werden.
Hinweis 2 zu 264
Bei einer Veröffentlichungsangabe handelt es sich weder um eine, für die vorliegende bildlichen Ressource zum Zeitpunkt der Erschließung/Katalogisierung gültige, verwertungsrechtliche Angabe, noch handelt es sich dabei um eine „Angabe zur Veröffentlichung“ im Sinne des österreichischen Urheberrechtes.
Indikatoren zu Feld 264
- Der 1. Indikator in MARC 264 regelt Angaben zum Erscheinungsverlauf und ist bei monografischen Ressourcen (hier bildliche Ressourcen) leer.
- Der 2. Indikator in MARC 264 gibt an, ob es sich um eine Entstehungs-, Verlags-, Vertriebs-, Herstellungs- oder Copyrightangabe handelt.
- Bei einer Entstehungsangabe gilt: 2. Indikator = 0
- Bei einer Veröffentlichungsangabe gilt: 2. Indikator = 1
- Bei einer Herstellungsangabe gilt: 2. Indikator = 3
264 #X $$a Entstehungs- und Erscheinungsort
Ein in einer bildlichen Ressource vorliegender Erscheinungs- oder Entstehungsort wird stets nach Vorlage übertragen. Ein ermittelter Ort kann in Sprache der Vorlage, z.B. [Roma], oder in der Sprache der katalogisierenden Institution, z.B. [Rom], angegeben werden. Bei einem fotografischen Abzug wird der „Entwicklungsort“ der Fotografie als Entstehungsort verstanden (Entstehung der Manifestation) und ist daher optional anzugeben.
Ermittelte Angaben werden hierbei immer in eckigen Klammern angegeben, ggf. mit Fragezeichen.
Wenn der Erscheinungs- oder Entstehungsort in ungewöhnlicher Orthografie, oder einer entlegenen Sprache vorliegt, oder dies aus anderen Gründen sinnvoll erscheint, kann der betreffende Ortsname in normierter Form, zusätzlich zum Eintrag in MARC 264 $$a, auch in MARC 751 angegeben werden.
Wenn bei einem veröffentlichten Werk der Erscheinungsort weder bekannt noch ermittelbar ist, kann in MARC 264 $$a der Eintrag „Erscheinungsort nicht ermittelbar“ in eckigen Klammern angegeben werden.
Beispiel ermittelter Ort
Beispiel wahrscheinlicher Ort
Beispiel ermitteltes Land
Beispiel wahrscheinliches Land
Beispiele unbekannter Veröffentlichungs- bzw. Herstellungsort
264 #1 |
$$a [Erscheinungsort nicht ermittelbar] |
264 #3 |
$$a [Herstellungsort nicht ermittelbar] |
264 #X $$b Erzeuger- und Verlagsname
Ein in einer bildlichen Ressource vorliegender Verlags- oder Erzeugername wird in MARC 264 $$b so übertragen, wie er in der Vorlage steht. Ermittelte Angaben werden in eckigen Klammern angegeben, ggf. mit Fragezeichen.
Wenn bei einer veröffentlichten bildlichen Ressource weder eine Person noch eine Körperschaft oder eine Veranstaltung im Sinne eines Verlags- oder Erzeugernamens bekannt oder ermittelbar ist, kann in MARC 264 $$b der Eintrag „Verlag nicht ermittelbar“ in eckigen Klammern angegeben werden.
Beispiel Erzeugername, aus Vorlage übertragen
100 1# |
$$b Aktuell ist kein Beispiel verfügbar |
264 #0 |
$$b Aktuell ist kein Beispiel verfügbar |
Beispiel Verlag ermittelt
264 #1 |
$$b [Rössler & Herbert] |
Beispiel Unbekannter Verlag bzw. Drucker oder Veranstaltungsname
264 #0 |
$$b [Verlag nicht ermittelbar] |
264 #X $$c Entstehungs- und Erscheinungsdatum
Ein in der Ressource vorliegendes Erscheinungs- oder Entstehungsdatum wird in MARC 264 $$c nach Vorlage übertragen.
Ermittelte Daten werden dabei in eckigen Klammern, fragliche Daten in eckigen Klammern mit Fragezeichen angegeben.
Wenn ein Erscheinungs-, Entstehungs- oder Herstellungsdatum weder bekannt noch ermittelbar ist, kann in MARC 264 $$c entweder der Eintrag „Erscheinungsdatum nicht ermittelbar“ oder „Entstehungsdatum nicht ermittelbar“ in eckigen Klammern angegeben werden.
Beispiele Datum aus Vorlage übertragen
Beispiel Datum ermittelt
Beispiel fragliches Datum
Beispiel ungefähres Datum Jahr/Folgejahr
264 #0 |
$$c [1785 oder 1786] |
Beispiele fraglicher Zeitraum und ermittelter Zeitraum
264 #0 |
$$c [zwischen 1785 oder 1787?] |
264 #0 |
$$c [zwischen 1900 oder 1999] |
Beispiele unbekanntes Datum
264 #0 |
$$c [Entstehungsdatum nicht ermittelbar] |
264 #0 |
$$c [Erscheinungsdatum nicht ermittelbar] |
Beispiel vorliegende Jahresangabe '80
264 #4 $$c Copyright-Datum
Wenn eine Angabe zum Copyright auf einer Vorlage nur aus einem Copyright-Jahr besteht, kann dieses Copyright-Jahr angegeben werden. Das Copyright-Jahr wird dabei grundsätzlich in arabischen Zahlen erfasst und in folgendem Format angegeben: Copyrightsymbol Jahreszahl. Für weitere Informationen siehe:
Veröffentlichungsdatum.
Beispiel Copyright-Datum
Wird eine Angabe zum Copyright aus einer Vorlage, die mehrere Copyright-Jahre beinhaltet, übernommen, so wird nur das jüngste Copyright-Jahr in 264 #4 angegeben und die gesamte Copyright- Angabe, nach Vorlage, in Feld 542 übertragen.
Beispiel Copyright-Datum und Copyright-Angabe
Wenn ein Copyright-Jahr vorhanden ist, sonst jedoch keine weiteren Angaben zum Erscheinungsjahr vorliegen, kann das vorliegende Copyright-Jahr als ermitteltes Erscheinungsjahr in 264 #1 $$c in eckigen Klammern angegeben werden. Zusätzlich kann in 264 #4 $$c das Copyright angegeben werden.
Hinweis: Es wird in empfohlen, in so einem Fall das Copyrightjahr ergänzend in 264 #4 $$c anzugeben, da hierdurch auch die Quelle für das ermittelte Erscheinungsjahr erwähnt wird.
Beispiel ermitteltes Erscheinungsjahr durch Copyright-Jahr
264 #1 |
$$c [2023] |
264 #4 |
$$c © 2023 |
Datum mit römischen Ziffern, anderen oder mehreren Kalendern
Liegt auf einer bildlichen Ressource ein Datum in römischen Ziffern vor, wird dieses in Subfeld $$c nach Vorlage übertragen. Ergänzend dazu kann ein Datum in römischen Ziffern in einer eckigen Klammer in arabischen Ziffern erfasst werden.
Liegt in einer bildlichen Ressource ein Datum nicht nach dem Gregorianischen oder Julianischen Kalender vor, wird diese Angabe ergänzend in eckigen Klammern gemäß den auf der Ressource vorliegenden Angaben angeführt.
Liegt in einer bildlichen Ressource ein Datum nach mehreren Kalendern vor, wird das Subfeld $$c wiederholt und alle Daten separat angegeben.
Beispiel vorliegende Datumsangabe MDCCXXXIII
Beispiel vorliegende Datumsangabe: Shōwa 49nen (japanische Zeitrechnung)
264 #0 |
$$c Shōwa 49nen [1974] |
Beispiel vorliegende Datumsangabe: 5772 (im jüdischen Kalender) und 2012 (im gregorianischen Kalender)
Datierung mit "um"
Im OBV kann bei Angaben zur Datierung bildlicher Darstellungen und dreidimensionaler Objekte auch die Formulierung „um“ verwendet werden. |
Damit eine effektive Suche innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei einer Datierung mit „um“ ermöglicht wird, ist in MARC 008 ein Zeitraum von maximal +/- 10 Jahren um das betreffende Erscheinungs-, Herstellungs- oder Entstehungsjahr anzugeben.
Wenn der betreffende Zeitraum bei einer „Um-Datierung“ genauer eingrenzbar ist, wird auch der angegebene Zeitraum in MARC 008 entsprechend angepasst, weil der Rahmen von maximal +/- 10 Jahren nicht verpflichtend einzuhalten ist (Cataloger’s Judgement).
Beispiel für eine „Um-Datierung“
008 |
######s17801790 ||||||############|| ####c |
264 #0 |
$$c [um 1785] |
Beispiel für eine Datierung bei einer Veröffentlichungsangabe
264 #1 |
$$a Ballenstadt $$b Das schlaue Schaf $$c 2013 |
Beispiele für Datierungen bei einer Entstehungsangabe
264 #0 |
$$a Paris $$c 1860 |
264 #0 |
$$a Paris $$b Pierre Chenu $$c [zwischen 1750 und 1800?] |
300 ## Physische Beschreibung
Die physische Beschreibung für bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte besteht aus Angaben zum Umfang ($$a), zum Farbinhalt ($$b), zum Format ($$c) sowie, wenn vorhanden, zum Begleitmaterial ($$e).
Verpflichtend ist die Umfangsangabe in $$a anzugeben. Angaben in $$b, $$c und $$e sind optional anzugeben.
Beispiel
300 ## |
$$a 1 Zeichnung $$b farbig $$d 30 x 20 cm |
300 ## $$a Umfang
Die Angabe des Umfangs bildlicher Ressourcen erfolgt durch die Anzahl und Art der Einheiten.
In den Vorlagen des OBV für bildliche Darstellungen in Alma, sind zutreffende Begriffe der verschiedenen Bildgattungen in 300 $$a eingetragen:
- Fotografie
- Bild
- Plakat
- Druckgrafik
- zeichnung
Im Zweifelsfall, oder falls keiner der Begriffe zutreffend ist, kann der übergeordnete Begriff „Bild“ verwendet werden. Bei Bedarf können auch andere Begriffe verwendet werden, wenn diese zutreffender sind, z.B.
- Dia
- Schaubild
- Technische Zeichnung etc.
Beispiele
Beispiel wenn ein Blatt, ein Untersatzkarton etc. mehrere Bilder enthält
300 ## |
$$a 2 Zeichnungen auf 1 Blatt |
Beispiel für ein Bild aus mehreren Teilen (Blättern) besteht – bevorzugte Angabe
300 ## |
$$a 1 Plakat auf 2 Blättern |
Beispiel für ein Bild aus mehreren Teilen (Blättern) besteht – alternative Angabe
300 ## |
$$a 1 Plakat (2 Blätter) |
Wenn der genaue Umfang zahlenmäßig mit einem angemessenen Zeitaufwand nicht ermittelbar ist, kann eine ungefähre Anzahl, eingeleitet durch „circa“, angegeben werden.
Beispiel
300 ## |
$$a circa 5 000 Fotografien |
Wird eine Mappe, eine Box, ein Album oder Ähnliches beschrieben, in der die einzelnen bildlichen Ressourcen vorliegen, so wird auch die Anzahl und Art dieser übergeordneten Einheit angegeben.
Beispiele
300 ## |
$$a 1 Mappe (40 Druckgrafiken) |
300 ## |
$$a 10 Zeichnungen in 2 Boxen |
Die Angabe des Umfangs dreidimensionaler Objekte erfolgt durch die Anzahl und Art der Einheiten, z.B.
Beispiele
300 ## |
$$a 2 Schalen, 2 Untertassen |
300 ## |
$$a circa 400 Muster |
300 ## $$b Farbinhalt
Hier können Angaben zum Farbinhalt gemacht werden. Eine CV-Liste die allerdings nicht nur Begriffe zur Katalogisierung bildlicher Ressourcen enthält, steht mit Begriffen wie z.B. teilweise farbig, schwarz- weiß, Sepia etc. steht zur Verfügung.
In den meisten Fällen der Katalogisierung bildlicher Ressourcen werden aber folgende Begriffe verwendet:
Weitere Informationen zu "schwarz-weiß", "farbig" aber auch "farblos" siehe RDA Bild
M443
Beispiel
300 ## $$c Maße
Bildliche Darstellungen: In den Maßangaben bildlicher Darstellungen werden die Abmessungen des "Datenträgers" erfasst. Bei Fotografien sind das die Abmessungen eines Fotonegativs oder eines Abzuges und bei Druckgrafiken die Abmessungen des Platten- oder Druckrandes. Die Maßangabe erfolgt jeweils im Format Höhe x Breite. Bevorzugt werden die Maße in Zentimetern angegeben, im Bedarfsfall auch in Millimetern. Die Maße sollten möglichst genau angegeben und nur, wenn nicht anders möglich, auf den nächsten Millimeter oder Zentimeter aufgerundet werden.
Bei der Benennung der Maße werden bevorzugt folgende Begriffe verwendet werden:
- Blattmaß (= Maße des Blattes)
- Plattenrand oder Druckrand (= Maße des bedruckten Bereiches)
- Bildmaß (= Maße der bildlichen Darstellung)
Wenn zutreffend, können mehrere Sets von Maßen erfasst werden. Hierbei muss jedoch angegeben werden, auf welchen Bereich das jeweilige Set von Maßen zutrifft. Die Sets werden vorzugsweise mit Semikolon voneinander getrennt. Auch die Maße eines gefalteten Blattes können angegeben werden.
Beispiele
300 ## |
$$c Bildmaß 5,2 cm Durchmesser |
300 ## |
$$c Bildmaß 7 x 5 cm oval |
300 ## |
$$c Blattmaß 244 x 26 cm; gefaltet 30 x 26 cm |
300 ## |
$$c Bildmaß 10 x 20 cm; in Passepartout 15 x 25 cm |
Dreidimensionale Objekte: Bei den Abmessungen dreidimensionaler Objekte erfolgt die Maßangabe jeweils im Format Höhe x Breite x Tiefe. Wenn die Maße eines Objektes nicht im Format Höhe x Breite x Tiefe angegeben wird, ist anzugeben, was gemessen wurde.
Beispiel
300 ## |
$$c 18 x 12 x 5 cm |
300 ## |
$$c Tasse 7,5 cm hoch; Untertasse 14 cm Durchmesser |
Hinweis zu 300 $$c Bei
unikalen Drucken können in MARC 300 $$c zusätzlich zum Blattmaß auch die Maße des Druckrandes oder Plattenrandes angegeben werden.
Bei
nicht unikalen Drucken dürfen in MARC 300 $$c nur(!) die Maße des Blattes, oder des Druck-, oder des Plattenrandes angegeben werden. Mögliche weitere Maßangaben werden bei nicht unikalen Drucken auf Ebene des Bestandes (HOL-Datensatz) in MARC 992 $$e angeführt.
Beispiele
300 ## |
$$c Blattmaß 33 x 25 cm, Plattenrand 30 x 20 cm, Bildmaß 28 x 18,4 cm |
300 ## |
$$c Plattenrand 30 x 20 cm |
992 ## (Holding) |
$$e Blattmaß 33 x 25 cm |
336 / 337 / 338 IMD-Typen
In den Vorlagen für bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte sind Inhalts-, Medien- und Datenträgertyp bereits vorbelegt. Für die Katalogisierung von Dias und digitalen Bildern (born-digital) müssen Medien- und Datenträgertyp (MARC 337 und MARC 338) entsprechend geändert werden.
Bildliche Darstellungen:
sti = unbewegtes Bild
Beispiel
Dreidimensionale Objekte:
tdf = dreidimensionale Form
Dias:
g = projizierbar
Digitale Bilder:
c = Computermedien
Alle anderen bildlichen Ressourcen und dreidimensionale Objekte:
n = Ohne Hilfsmittel zu benutzen
Beispiel
Dias: gs = Dia
Digitale Bilder: cr = Online-Ressource
Alle anderen bildlichen Ressourcen: nb = Blatt
Dreidimensionale Objekte: nr = Gegenstand
Beispiel
340 ## Physisches Medium
Bei MARC 340 handelt es sich um ein Feld zur optionalen, normierten Beschreibung von Materialeigenschaften und Entstehungsmethoden/Techniken. In Subfeld $$a werden Trägermaterial und Zusammensetzung, in $$c Materialoberfläche/aufgetragenes Material und in $$d werden Entstehungsmethode/Technik angegeben während in $$e „Hilfsmaterial“, d.h. jenes Material, auf dem beispielsweise eine Zeichnung befestigt ist, angegeben werden. Zusätzlich kann in $$k, etwa bei einem Plakat, das auf beiden Seiten des Blattes bedruckt ist, als Layout „beidseitig“ angegeben werden.
Alle Subfelde rsind mit CV-Listen hinterlegt. Diese folgen den Begriffen von RDA, erweitert um Begriffe, die im OBV für die Bilderschließung als notwendig und sinnvoll erachtet werden. Wenn mehrere Angaben zu einem der genannten Punkte gemacht werden soll, muss das betreffende Subfeld wiederholt werden.
Beispiele bildliche Darstellungen
340 ## |
$$a Papier $$d Offsetdruck |
340 ## |
$$a Leinwand $$c Ölfarbe $$e Holz |
340 ## |
$$a Papier $$c Farbstift $$c Wasserfarbe $$k beidseitig |
340 ## |
$$a Papier $$d Kupferstich $$d Radierung |
Beispiel dreidimensionale Objekte
Alle in MARC 340 gemachten Angaben, können optional in einer Anmerkung (MARC 500 $$a) genauer erläutert werden.
Beispiel
340 ## |
$$a Pergament $$d Aquarell $$d Gouache |
500 ## |
$$a Gouache und Aquarell über Bleistift auf Pergament |
347 ## Eigenschaften einer digitalen Datei
MARC 347 wird, optional, nur bei der Erschließung ausschließlich digitaler bildlicher Ressourcen befüllt. Die Subfelder für Dateityp ($$a) und Codierungsformat ($$b) sind mit CV-Listen hinterlegt. Die Dateigröße ($$c) kann zusätzlich angegeben werden, wenn sie einfach zu ermitteln ist bzw. als wichtig erachtet wird.
Beispiel
347 ## |
$$a Bilddatei $$b JPEG |
500 ## $$a Allgemeine Anmerkungen
Hier werden bei bildlichen Ressourcen z.B. Anmerkungen zum Titel, zu Bildunterschriften, Widmungen oder Künstlersignaturen sowie etwa zu Technik etc. gemacht. Außerdem können hier gegebenenfalls erläuternde bzw. ergänzende Angaben zur Verantwortlichkeitsangabe eingetragen werde. Bei anonymen Werken kann hier ebenfalls eine Anmerkung gemacht werden.
Außerdem können hier
Textstellen aus der Vorlage als Zitat unter Anführungszeichen, nach einem einleitenden, erläuternden Text und Doppelpunkt, angegeben werden.
Textstellen, die auf einer Ressource vorhanden sind und die als weiterer Titel einen Eintrag in MARC 246 3# $$a erhalten haben, müssen in MARC 500 $$a mit ergänzenden Erläuterung erneut angegeben werden.
Beispiele
500 ## |
$$a Kupferstich/Radierung von Giovanni Battista Cecchi und Benedetto Eredi nach Zeichnung von Anna Tonelli nach Entwurf von Giuseppe Piattoli; die Gesichter nach dem Leben gemalt von Giuseppe Antonio Fabbrini |
500 ## |
$$a Anonyme/r KünstlerIn |
246 3# |
$$a Vue intérieure du lazaret |
246 3# |
$$a Veduta interna del lazzaretto |
500 ## |
$$a Bildunterschrift: „Vue intérieure du lazaret = Veduta interna del lazzaretto“ |
Außerdem können hier, nach einem einleitenden Text, Angaben zu möglichen konsultierten Quellen gemacht werden.
Beispiel
500 ## |
$$a Verfasser ermittelt aus: Deutsches Anonymenlexikon / Michael Holzmann und Hanns Bohatta. - Band 1, Nummer 11863 |
Anmerkungen zu unterschiedlichen Sachverhalten sollten möglichst in mehreren MARC 500 Feldern angegeben werden (z.B. erste Anmerkung zur Bildunterschrift, zweite Anmerkung zur Künstlersignatur, dritte Anmerkung zur Technik etc.).
Beispiele
500 ## |
$$a Aus der Serie „Polish Individualities“, entstanden zwischen 1972 und 1995 |
500 ## |
$$a Rückseitig signiert: „K. Gieraltowski“ und Fotografenstempel |
520 ## $$a Inhaltliche Zusammenfassungen
Hier kann der „Inhalt“ einer vorliegenden bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes beschrieben werden.
Beispiel
520 ## |
$$a Blick vom Süden über den Traunsee nach Gmunden; links das Schloss Ort; rechts das Kapuzinerkloster |
542 ## $$f Copyright-Angaben
Eine Copyright-Angabe, die keine Jahresangabe enthält, kann nach Vorlage übertragen werden.
Beispiel Copyright-Angabe
542 ## |
$$f © Kultursommer Wien |
Eine Copyright-Angabe, die nicht nur aus einer Jahresangabe besteht, kann nach Vorlage übertragen werden. Ergänzend dazu kann die Jahresangabe des Copyrights in Feld 264 #4 angegeben werden.
Beispiel Copyright-Jahr und Copyright-Angabe
264 #4 |
$$f © 2023 |
542 ## |
$$f © Bildrecht, Wien 2023 |
Falls auf der Ressource mehrere Copyright-Angaben vorliegen, kann jede Copyright-Angabe nach Vorlage in ein separates Subfeld $$f übertragen werden.
Beispiel mehrere Copyright-Angaben
542 ## |
$$f © Olga Latova $$f © Gabriel Baharlia |
581 ## Literatur- und Findmittelhinweis
Hier können Angaben zu Quellen angeführt werden, in denen eine vorliegende bildliche Ressource erwähnt, beschrieben oder angeführt wird.
Beispiel
581 ## |
$$a Illustriertes Werkverzeichnis der Exlibris / Erhard Beitz. - Frederikshavn : Frederikshavn Kunstmuseum & Exlibrissammlung, 2007, Nummer 70 |
581 ## |
$$a Österreichische Plakatkunst / Bernhard Denscher. - Wien : Brandstätter, 1992. - Seite 172 |
583 1# Angaben zu Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsabsprachen
Bei Unikaten (Gemälde, Zeichnung etc.) können in diesem Feld in Subfeld $$a und/oder $$l öffentlich relevante Angaben zu Bestandserhaltungsmaßnahmen angegeben werden. In $$a werden Informationen zur Bearbeitung, Langzeitarchivierung und möglichen Bestandsschutzmaßnahmen der vorliegenden Ressource angegeben, in $$l werden Informationen zu etwaigen Schäden auf der vorliegenden Ressource angegeben. Sämtliche Einträge in diesem Feld sollen in jeder katalogisierenden Institution nach einer möglichst einheitlichen Begrifflichkeit oder einem einheitlichen Schema erfolgen.
Hinweis zu 583
Bei nicht unikalen bildlichen Ressourcen dürfen öffentlich relevante Angaben zu Bestandserhaltungsmaßnahmen nicht in MARC 583 angegeben werden, sondern müssen stattdessen im Holding in MARC 992 $$e eingetragen werden.
Ausschließlich interne Angaben zu Bestandserhaltungsmaßnahmen dürfen weder in MARC 583 noch MARC 992 $$e eingetragen werden, sondern müssen stattdessen in einer internen Notiz (Exemplar) angegeben werden.
Beispiel
653 #6 Art des Inhalts
Wird für freie Stichwörter ohne GND-Verknüpfung genutzt. Im OBV wird dieses Feld in der Regel nicht verwendet.
In einer Vorlage des OBV zur Katalogisierung bildlicher Ressourcen ist in 653 jedoch "Malerei" voreingestellt, weil "Malerei" (noch) nicht als normierter Begriff in MARC 655 #7 zur Verfügung steht.
Beispiel
655 #7 Art des Inhalts
Der normierte Begriffe zur Art des Inhalts bei Druckgrafik, Fotografie, Plakat und Zeichnung ist in der jeweiligen Vorlage des OBV für bildliche Ressourcen bereits eingestellt. Weitere normierte Begriffe, die in 655 #7 angegeben werden könnten, stehen mittels CV-Liste zur Verfügung. Neben dem normierten Begriff in $$a, ist in $$0 außerdem die GND-ID des Begriffes und in $$2 wird die GND als Quelle für den normierten Begriff angegeben.
Beispiel
655 #7 |
$$a Grafik $$0 (DE-588)4021845-4 $$2 gnd-content |
Zusammenfassender Hinweis zu 653 #6 und 655#7 Da in 655#7 (noch) kein normierter Begriff für „Objekt“ vorliegt, kann bei der Katalogisierung von Objekten in Feld 653 #6 $$a entweder „Objekt“ eingetragen, oder in 655 #7 ein, für das vorliegenden Objekt zutreffender, Begriff aus der CV-Liste ausgewählt werden.
7XX Nebeneintragung
MARC 700, MARC 710 und MARC 711 werden für Nebeneintragungen von Personen, Körperschaften und Veranstaltungen verwendet. Alle drei Felder sind, bei Bedarf, wiederholbar.
Gelten zwei oder mehr Personen, Körperschaften oder Veranstaltungen als geistige Schöpfer für ein Werk, so wird erstgenannte in MARC 1XX und jede weitere in MARC 7XX eingetragen.
An der Gestaltung, Umsetzung etc. eines Werkes beteiligte Personen und/oder Körperschaften und/oder Veranstaltungen werden ausschließlich in MARC 7XX eingetragen.
Wenn keine Person oder Körperschaft oder Veranstaltung als geistiger Schöpfer identifizierbar ist und somit kein Eintrag in MARC 1XX erstellt werden kann, erfolgt der Eintrag nur in MARC 7XX.
Grundsätzlich können in MARC 7XX alle AkteurInnen, die im Kontext mit der Schaffung, Gestaltung etc. einer bildlichen Ressource stehen und bekannt oder zugeschrieben oder ermittelt sind, eingetragen werden.
Einträge in MARC 700 müssen, wenn immer möglich, mit der GND verlinkt werden. Wenn kein Eintrag in der GND vorliegt, kann in MARC 700 jedoch der Name der Person im Format Nachname, Vorname angegeben werden.
Einträge in MARC 710 und MARC 711 müssen hingegen immer mit der GND verlinkt werden. Wenn kein GND-Eintrag vorhanden ist, muss ein solcher erstellt werden. Falls für eine Angabe in MARC 710 oder MARC 711 kein GND-Eintrag erstellt werden kann/soll, werden zutreffende Angaben, wenn auf der Ressource vorhanden, ausschließlich in Vorlageform in den Feldern MARC 245 $$c oder MARC264 $$b angeführt. Wenn eine an der Schaffung, Gestaltung etc. einer bildlichen Ressource beteiligte Körperschaft (MARC 710) oder Veranstaltung (MARC 711) ermittelt oder zugeschrieben wurde und für diese kein GND- Eintrag vorliegt und auch nicht angelegt werden kann/soll, dann kann diese Körperschaft oder Veranstaltung, mit Erläuterung, in einer Anmerkung in MARC 500 $$a erwähnt werden.
Abgebildete Personen bzw. auf Plakaten abgebildete und/oder erwähnte Personen werden ebenfalls in MARC 700 angegeben. Hierbei gilt: Für abgebildete Personen ist aus der CV-Liste zu Subfeld $$4 die Angabe „oth $$e Abgebildet“ und/oder für erwähnte Personen ist aus der CV-Liste zu Subfeld $$4 die Angabe „oth $$e Erwähnt“ zu verwenden. Keinesfalls dürfen hier in MARC 7XX $$4 Beziehungskennzeichnungen wie SchauspielerIn, SprecherIn etc. verwendet werden, da diese Funktionen nichts mit der Schöpfung, Gestaltung etc. der vorliegenden bildlichen Ressource (etwa einem Filmplakat) zu tun haben.
Beispiele kein geistiger Schöpfer, mehrere beteiligte Personen
700 1# |
$$a Moldenhauer, Alberto $$4 ltg |
700 1# |
$$a Lose, Friedrich $$d 1776-1833 $$0 (DE-588)129480967 $$4 ltg |
Beispiele zwei geistige Schöpfer
100 1# |
$$a Reumüller, David $$d 1979- $$0 (DE-588)1044004959 $$4 art |
500 ## |
$$a Gemeinschaftsarbeit von David Reumüller und Josef Wurm |
700 1# |
$$a Wurm, Josef $$d 1984- $$0 (DE-588)1022088335 $$4 art |
Beispiele ein geistiger Schöpfer, eine weitere beteiligte Person
100 1# |
$$a Noel, Alphonse Léon $$d 1807-1884 $$0 (DE-588)104227818 $$4 ltg |
500 ## |
$$a Lithografie von Alphonse Léon Noel nach einem Gemälde von Richard Lauchert |
700 1# |
$$a Lauchert, Richard $$d 1823-1868 $$0 (DE-588)136340997 $$4 oth $$e MalerIn |
Beispiel Bildnis Carl Anton Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen
700 1# |
$$a Hohenzollern-Sigmaringen, Karl Anton $$c Fürst von $$d 1811-1885 $$0 (DE-588)131601598 $$4 oth $$e Abgebildet |
Beispiel Plakat zu einem Vortrag von Katharina Gröning, Moderation Hubert Christian Ehalt
700 1# |
$$a Gröning, Katharina $$d 1957- $$0 (DE-588)120499533 $$4 oth $$e Erwähnt |
700 1# |
$$a Ehalt, Hubert Christian $$d 1949- $$0 (DE-588)119396556 $$4 oth $$e Erwähnt |
Zur besseren Recherche wurde für den OBV festgelegt, dass auch Personen oder Körperschaften, die nicht an der Entstehung des Werks, der Expression oder der Manifestation beteiligt, sondern auf einer bildlichen Darstellung oder einem dreidimensionalen Objekt dargestellt oder erwähnt sind, eine Nebeneintragung mit entsprechender Beziehungskennzeichnung erhalten können. |
751 ## Nebeneintragung - Geografischer Name
In diesem Feld kann ein Erscheinungs-, Herstellungs- oder Entstehungsort, der in 264 in Vorlageform erwähnt ist, in normierter Form eingetragen werden.
Ergänzend dazu muss eine, für den jeweiligen Ort zutreffende, Beziehungskennzeichnung (Entstehungsort, Vertriebsort usw.) aus der CV-Liste in $$4 von 751 ausgewählt werden.
Hinweis zu 751 bei der Katalogisierung von Plakaten
Wird ein Ort auf einem Plakat als Veranstaltungsort genannt, dann kann dieser, verlinkt mit der GND (nur Geografie-Schlagworte verwenden!) und in Verbindung mit der Beziehungskennzeichnung „Erwähnt“ ($$4 oth $$e Erwähnt), in normierter Form in 751 angegeben werden.
Beispiel
264 #1 |
$$a V Praze |
751 ## |
$$a Prag $$0 (DE-588)4076310-9 $$2 gnd $$4 prp |
Beispiel Plakat
245 00 |
$$a Christmas in Vienna ... 16. December 1996 ... Austria Center Vienna ... |
751 ## |
$$a Prag $$0 (DE-588)4076310-9 $$2 gnd $$4 prp |
|
751 ## |
$$a Austria Center $$0 (DE-588)4409574-0 $$4 oth $$e Erwähnt |
Abweichende Namensformen von Personen aus MARC 100 bzw. MARC 700, die nicht mit einem GND- Satz verknüpfbar sind, können in
MARC 900 angegeben werden.
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Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte - Exkurse
Beispiele
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Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte - Beispiele