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Reproduktionen

Die folgende Seite ist als Arbeitshilfe zum Katalogisieren von Reproduktionen gedacht.

Allgemeines

Die Katalogisierung von Reproduktionen ist in der D-A-CH AWR zu RDA 1.11 (Stand: Jänner 2019) geregelt. Die folgende Auflistung orientiert sich an dieser D-A-CH AWR.
Zusätzlich wird auf weitere Seiten im Katalogisierungshandbuch verlinkt, die Informationen zum Thema Reproduktionen bieten.

Reproduktionen in gleicher physischer Form

Faksimiles und inhalts- und layoutgetreue Nachdrucke

Unter Faksimiles fallen originalgetreue Reproduktionen, häufig (aber nicht ausschließlich) historisch wertvoller Drucke, Handschriften oder Dokumente (Briefe, Noten etc). Ein Faksimile entspricht der Vorlage in Größe, Farbe und Erhaltungszustand. Im Gegensatz zu Nachdrucken werden bei Faksimiles exemplarspezifische Merkmale (z.B. Papierfarbe, handschriftliche Einträge, Gebrauchsspuren) abgebildet.

Mit „inhalts- und layoutgetreuen Nachdrucken“ sind hier Nachdrucke von wesentlich früher (meist mehrere Jahrzehnte oder Jahrhunderte) publizierten Originalen gemeint, die mit fotografischen bzw. fotomechanischen Nachdruckverfahren erzeugt wurden.

Faksimiles und inhalts- und layoutgetreue Nachdrucke (in Arbeit)


Reproduktionen in anderer physischer Form

Eigene Aufnahme für die Reproduktion

D-A-CH AWR für RDA 1.11 schreibt vor, dass für Reproduktionen in anderer physischer Form grundsätzlich eine eigene Aufnahme, also ein eigener Datensatz, zu erstellen ist.
In diesem Datensatz kann die Beschreibung der Ressource entweder auf der Basis der Reproduktion (= Option 1) oder auf der Basis des Originals (= Option 2) erfolgen.

Keine eigene Aufnahme für die Reproduktion

Speziell für die Katalogisierung von Reproduktionen, die monografische, frei zugängliche Digitalisate sind, gibt es eine Option, die ermöglicht, auf eine eigene Aufnahme zu verzichten:
"Für Reproduktionen monografischer Veröffentlichungen als Ressourcen im Fernzugriff (Digitalisate) gilt: Sofern es sich um frei zugängliche Online-Veröffentlichungen handelt, kann auf eine eigene Aufnahme für das Digitalisat verzichtet werden. Stattdessen wird die Aufnahme für die Druckausgabe nur um die Angaben für das Digitalisat angereichert." (siehe D-A-CH AWR für RDA 1.11, Erläuterung 2, 2.3 Zusätzliche Option für Digitalisate: Angereicherte Aufnahme)

Verbundfestlegung für den OBV für Reproduktionen in anderer physischer Form:

Im Österreichischen Bibliothekenverbund sind bei der Katalogisierung von Reproduktionen in anderer physischer Form folgende Optionen nach D-A-CH AWR für RDA 1.11 zulässig:

Für monografische Veröffentlichungen:
  • Beschreibung auf Basis des Originals (Option 2):
    Es wird ein eigener Datensatz für die elektronische Reproduktion erstellt. Darin muss die Beschreibung der Reproduktion auf Grundlage des Originals erfolgen.
  • Zusätzliche Option für Digitalisate: Angereicherte Aufnahmen
    Diese zusätzliche Option nach D-A-CH AWR für RDA 1.11, Erläuterung 2, 2.3 kann bei der Katalogisierung von frei zugänglichen, monografischen Digitalisaten angewendet werden, die von herausgebenden Institutionen nachträglich auf Basis der Druck-Ausgabe erstellt wurden und auf Servern der erstellenden oder katalogisierenden Institution gespeichert werden.

Für fortlaufende Veröffentlichungen:
  • Eigenkatalogisate: Beschreibung auf Basis des Originals (Option 2)
    Ausführliche Unterlagen siehe EH Reproduktionen
  • Aus der ZDB genutzte Titeldaten: die jeweils vorliegende Option wird übernommen

Weitere Informationen zur Erfassung von monografischen Veröffentlichungen gemäß der Verbundfestlegung:

Beschreibung auf Basis des Originals (Option 2):
Informationen zur Katalogisierung nach Option 2 finden Sie auf der Seite Elektronische Reproduktionen (E-Books, Digitalisate)

Zusätzliche Option für Digitalisate: Angereicherte Aufnahmen
Informationen zur Katalogisierung von angereicherten Aufnahmen finden Sie auf der Seite Digitalisate: Angereicherte Aufnahmen

Weitere Informationen zu fortlaufenden Veröffentlichungen:

E-Journals als Reproduktionen (in Arbeit)

Ressourcen, die nicht als Reproduktionen gelten

Nachdrucke im Sinn der "Nachdruckregelung"

Wenn innerhalb kurzer Zeit (d. h. nach wenigen Monaten oder wenigen Jahren) weitere Exemplare einer ursprünglichen Auflage hergestellt und auch als „Nachdrucke“ (oft aber auch als "Auflagen") bezeichnet werden, werden diese nicht als Reproduktionen behandelt (RDA-R-ND-M - Definition / Abgrenzung).

Bei Nachdrucken mit relevanten Unterschieden zum Original wird eine eigene Beschreibung erstellt, Nachdrucke ohne relevante Unterschiede zum Original erhalten in der Regel keine eigene Beschreibung. Für die Entscheidung, ob eine/keine neue Beschreibung siehe RDA-R-ND-M - Anhang: Erhält der Nachdruck eine eigene Beschreibung? (Tabellarische Übersicht) und die OBV-Arbeitsunterlage Nachdrucke (im Sinn der "Nachdruckregelung").

Kopien

Für selbst erstellte Kopien in gleicher physischer Form wird keine eigene Aufnahme erstellt, sondern die Aufnahme des Originals genutzt. Angaben zur Herstellung der Kopie werden beim Exemplar vermerkt. Siehe VR: Selbsterstellte Ausdrucke und Kopien von Ressourcen

Ausdrucke von Online-Ressourcen

Siehe VR: Selbsterstellte Ausdrucke und Kopien von Ressourcen
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