VR: Selbsterstellte Ausdrucke und Kopien von Ressourcen
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 25.03.2020 beschlossen.
Zusammenfassung
In dieser Verbundrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass im Falle von selbsterstellten Ausdrucken und Kopien von Ressourcen die DACH-AWR zu RDA 1.11 (Stand: Jänner 2019) anzuwenden ist.
Zusätzlich wird die Vorgangsweise im Falle von
- selbsterstellten Ausdrucken von Online-Periodika und
- kopierten bzw. ausgedruckten Aufsätzen festgelegt!
Verbundfestlegung für den OBV
Der Umgang mit selbsterstellten Ausdrucken oder Kopien von Ressourcen ist in der D-A-CH AWR zu RDA 1.11 (Stand: Jänner 2019) geregelt. Dort heißt es unter Punkt - 1.4 Kopien: Erstellen Sie für eine selbst erstellte Kopie in gleicher physischer Form keine eigene Beschreibung. Nutzen Sie stattdessen die Beschreibung des Originals und behandeln Sie die Informationen zur Herstellung der Kopie als Merkmal des Exemplars. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Publishing-on-demand-Verfahren, die in gleicher physischer Form erscheinen.
- 3.2 Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen: Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen erhalten eine eigene Beschreibung. Die Veröffentlichungsangabe wird vom Original übernommen, das Datum des Ausdrucks wird als Merkmal des Exemplars berücksichtigt. Wird ein- und dieselbe Online-Ressource mehrfach ausgedruckt, erstellen Sie nur eine Beschreibung für den Ausdruck. Die Beschreibung des Ausdrucks kann mit der Beschreibung der Online-Ressource – ggf. zusätzlich mit der vorhandenen Druckausgabe – gemäß 27.1 RDA in Beziehung gesetzt werden. Die Beziehungskennzeichnung nach J.4.2. RDA lautet „Äquivalent“.
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Beispiele - Kopie in gleicher physischer Form:
Angabe im Exemplar:
Beispiele - Selbsterstellter Ausdruck einer Online-Ressource:
500 ## |
$$a Ausdruck der Online-Ausgabe |
776 08 |
$$i Äquivalent $$n Online-Ausgabe $$w (AT-OBV)AC… |
500 ## |
$$a Ausdruck der Online-Ausgabe |
776 08 |
$$i Äquivalent $$n Online-Ausgabe $$t Titel / Verantwortlichkeitsangabe $$d Veröffentlichungsort : Verlag, Erscheinungsdatum $$o Anderer Identifier (z. B. DOI etc.) |
Angabe im Exemplar:
Anmerkung 1: Urheberrecht
Beim Aufstellen und dem Nachweis von Kopien oder selbsterstellten Ausdrucken von Online–Ressourcen im Verbundkatalog muss stets auch das Urheberrecht mitberücksichtigt werden!
Kopien die in den Bestand der Bibliothek aufgenommen werden, dürfen nur angefertigt werden, wenn es sich
(1) um ein gemeinfreies Werk handelt (Schutzfrist abgelaufen oder CC0-Lizenz),
(2) eine freie Werknutzung iSd § 42 Abs 7 UrhG (Vervielfältigungen zum Gebrauch von Sammlungen) vorliegt oder
(3) die Einwilligung des Urhebers/der Urheberin vorliegt (z.B. im Fall aller CC-Lizenzmodelle außer CC0).
Anmerkung 2: Selbsterstellte Kopien/Ausdrucke bei Periodika
Die D-A-CH AWR zu RDA 1.11 (Stand: Jänner 2019) gilt auch für Periodika: - Selbsterstellte Kopien in gleicher physischer Form
Für selbsterstellte Kopien in gleicher physischer Form wird keine eigene Beschreibung erstellt. Die Informationen zur Herstellung der Kopie werden als Merkmal des Exemplars behandelt (MARC 866 #0 $z Kommentar zum Bestand). - Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen
Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen erhalten eine eigene Beschreibung. Die Veröffentlichungsangabe wird vom Original übernommen, das Datum des Ausdrucks wird als Merkmal des Exemplars im Feld 866 #0 $z (Kommentar zum Bestand) berücksichtigt. Wird ein- und dieselbe Online-Ressource mehrfach ausgedruckt, wird nur eine Beschreibung für den Ausdruck erstellt. Die Beschreibung des Ausdrucks kann mit der Beschreibung für die Online-Ressource über das Feld 776 08 in Beziehung gesetzt werden. Die Beziehungskennzeichnung lautet „Äquivalent“. Es wird empfohlen, die Entstehungsmethode (RDA 3.9) als Anmerkung in Feld 500 zu erfassen. |
Siehe dazu auch die „ZDB-Erfassungshilfe zu Reproduktionen“! (In Kürze verfügbar)
Beispiel: Bestandsdatensatz
866 30 |
$$a [Zusammenfassende Bestandsangabe] |
866 #0 |
$$z 12; 19; 44 ausgedruckt am 12.03.2020; 47-51 ausgedruckt am 21.02.2020 |
Anmerkung 3: Kopierte bzw. ausgedruckte Aufsätze
Verbundfestlegung für den OBV
Kopierte Aufsätze bzw. selbsterstellte Ausdrucke einzelner elektronischer Aufsätze werden als Sonderdrucke erfasst. |
Beispiele
773 08 |
$$i Sonderdruck aus $$t Studien zur Musikwissenschaft $$g Heft 22 (1955) |
773 08 |
$$i Sonderdruck aus $$t Der "Giftschrank" : Erotik, Sexualwissenschaft, Politik und Literatur - "REMOTA": die weggesperrten Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek / herausgegeben von Stephan Kellner |
Ist die Quelle nicht ermittelbar wird in einer ‚Allgemeinen Anmerkung‘ darauf hingewiesen:
500 ## |
$$a Quelle des Sonderdrucks nicht ermittelbar! |
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