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VR: Selbsterstellte Ausdrucke und Kopien von Ressourcen

Stand: 14.01.2025

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 25.03.2020 beschlossen.

Zusammenfassung

Diese Verbundrichtlinie regelt den Umgang mit selbsterstellten Ausdrucken und Kopien von Ressourcen. Zusätzlich wird die Vorgangsweise im Falle von
  • selbsterstellten Ausdrucken von Online-Periodika und
  • kopierten bzw. ausgedruckten Aufsätzen festgelegt!


Verbundfestlegung für den OBV

Der Umgang mit selbsterstellten Ausdrucken oder Kopien von Ressourcen ist in der Ressourcentypbeschreibung Reproduktionen (RDA-R-REPRO) geregelt. Dort heißt es unter Punkt

  • Selbst erstellte Kopien in gleicher physischer Form : Erstellen Sie für eine selbst erstellte Kopie in gleicher physischer Form keine eigene Beschreibung. Nutzen Sie stattdessen die Beschreibung des Originals und behandeln Sie die Informationen zur Herstellung der Kopie als Merkmal des Exemplars. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Publishing-on-demand-Verfahren, die in gleicher physischer Form erscheinen.

  • Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen : Erstellen Sie für selbst erstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen eine eigene Beschreibung. Erstellen Sie für selbst erstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen eine eigene Beschreibung. Übernehmen Sie die Veröffentlichungsangabe vom Original, berücksichtigen Sie das Datum des Ausdrucks als Merkmal des Exemplars. Wird ein- und dieselbe Online-Ressource mehrfach ausgedruckt, erstellen Sie nur eine Beschreibung für den Ausdruck. Sie können die Beschreibung des Ausdrucks mit der Beschreibung der Online-Ressource – ggf. zusätzlich mit der vorhandenen Druckausgabe – in Beziehung setzen. Die Beziehungskennzeichnung lautet „Äquivalent“. (siehe auch RDA-E-M615)

Beispiele - Kopie in gleicher physischer Form:

Angabe im Exemplar:
Kopie1.JPG

Kopie2.JPG

Beispiele - Selbsterstellter Ausdruck einer Online-Ressource:

500 ## $$a Ausdruck der Online-Ausgabe
776 08 $$i Äquivalent $$n Online-Ausgabe $$w (AT-OBV)AC…

500 ## $$a Ausdruck der Online-Ausgabe
776 08 $$i Äquivalent $$n Online-Ausgabe $$t Titel / Verantwortlichkeitsangabe $$d Veröffentlichungsort : Verlag, Erscheinungsdatum $$o Anderer Identifier (z. B. DOI etc.)
Angabe im Exemplar:
Kopie3.JPG


Anmerkung 1: Urheberrecht

Beim Aufstellen und dem Nachweis von Kopien oder selbsterstellten Ausdrucken von Online–Ressourcen im Verbundkatalog muss stets auch das Urheberrecht mitberücksichtigt werden!

Kopien die in den Bestand der Bibliothek aufgenommen werden, dürfen nur angefertigt werden, wenn es sich
(1) um ein gemeinfreies Werk handelt (Schutzfrist abgelaufen oder CC0-Lizenz),
(2) eine freie Werknutzung iSd § 42 Abs 7 UrhG (Vervielfältigungen zum Gebrauch von Sammlungen) vorliegt oder
(3) die Einwilligung des Urhebers/der Urheberin vorliegt (z.B. im Fall aller CC-Lizenzmodelle außer CC0).


Anmerkung 2: Selbsterstellte Kopien/Ausdrucke bei Periodika

Die weiteren Hinweise in der Ressourcentypbeschreibung Reproduktionen (RDA-R-REPRO) gelten auch für Periodika:

Für selbsterstellte Kopien in gleicher physischer Form wird keine eigene Beschreibung erstellt. Die Informationen zur Herstellung der Kopie werden als Merkmal des Exemplars behandelt (MARC 866 #0 $z Kommentar zum Bestand).

Erstellen Sie für selbst erstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen eine eigene Beschreibung. Übernehmen Sie die Veröffentlichungsangabe vom Original, berücksichtigen Sie das Datum des Ausdrucks als Merkmal des Exemplars im Feld 866 #0 $z (Kommentar zum Bestand). Wird ein- und dieselbe Online-Ressource mehrfach ausgedruckt, erstellen Sie nur eine Beschreibung für den Ausdruck.

Sie können die Beschreibung des Ausdrucks mit der Beschreibung der Online-Ressource über das Feld 776 08 in Beziehung setzen. Die Beziehungskennzeichnung lautet „Äquivalent“. Es wird empfohlen, die Entstehungsmethode (RDA-E-M415) als Anmerkung in Feld 500 zu erfassen.

Siehe dazu auch die „ZDB-Erfassungshilfe zu Reproduktionen“!

Beispiel: Bestandsdatensatz
866 30 $$a [Zusammenfassende Bestandsangabe]
866 #0 $$z 12; 19; 44 ausgedruckt am 12.03.2020; 47-51 ausgedruckt am 21.02.2020


Anmerkung 3: Kopierte bzw. ausgedruckte Aufsätze

Verbundfestlegung für den OBV

Kopierte Aufsätze bzw. selbsterstellte Ausdrucke einzelner elektronischer Aufsätze werden als Sonderdrucke erfasst.

Beispiele
773 08 $$i Sonderdruck aus $$t Studien zur Musikwissenschaft $$g Heft 22 (1955)

773 08 $$i Sonderdruck aus $$t Der "Giftschrank" : Erotik, Sexualwissenschaft, Politik und Literatur - "REMOTA": die weggesperrten Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek / herausgegeben von Stephan Kellner

Ist die Quelle nicht ermittelbar wird in einer ‚Allgemeinen Anmerkung‘ darauf hingewiesen:
500 ## $$a Quelle des Sonderdrucks nicht ermittelbar!


Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at
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