Stand: 12.06.2024
Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 3.12.2020 beschlossen.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 07.04.2021
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie legt fest, dass bei manueller Katalogisierung von Aufsätzen keine Dubletten zu IV-SCANs angelegt werden dürfen.
Was sind IV-SCANs?
Die Inhaltsverzeichnisse von Sammelbänden (früher auch von Zeitschriften) werden gescannt und die Aufsätze als Titeldatensätze in Alma eingespielt. Erkennbar sind diese anhand der Kat. 040 ## $$c ONB-IVSCAN oder $$c ONB-IVSCAN-ZSART.
Verbundfestlegung für den OBV
Bei der manuellen Katalogisierung von Aufsätzen ist zu beachten: - Gibt es bereits einen IV-SCAN-Datensatz, so ist dieser hochzuarbeiten. Sämtliche Markierungen für IV-SCANs müssen dabei erhalten bleiben. Keinesfalls darf eine Dublette zum IV-SCAN-Datensatz angelegt werden.
- Wird ein IV-SCAN-Datensatz in einem automatisierten Prozess erst später eingespielt, kommen die allgemein gültigen Richtlinien zu Dubletten nicht zur Anwendung: ein IV-SCAN-Datensatz darf nicht als Dublette gekennzeichnet werden. Siehe auch VR: Dubletten
Es steht jeder/m frei, den IV-SCAN-Datensatz nachträglich hochzuarbeiten und den eigenen Titeldatensatz wieder zu löschen. Ein bereits vorhandenes Katalogisat kann aber bestehen bleiben. |
Anmerkung: Zu bedenken ist, dass die Einspielung von IV-SCANS und die manuelle Katalogisierung zu Dubletten im lokalen Primo führen kann. Die IV-SCAN-Datensätze werden bei Vorhandensein des übergeordneten Werks an der lokalen Bibliothek (IZ) in den jeweiligen lokalen Primo-Systemen (bei Primo flex und Primo full) angezeigt, ohne dass sie in den IZs vorhanden sein müssen.
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