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VR: IV-SCANs

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 3.12.2020 beschlossen.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 13.11.2025

Zusammenfassung

Diese Verbundrichtlinie legt fest, dass bei manueller Katalogisierung von Aufsätzen keine Dubletten zu IV-SCANs angelegt werden dürfen.

Was sind IV-SCANs?

Die Inhaltsverzeichnisse von Sammelbänden (früher auch von Zeitschriften) werden gescannt und die Aufsätze als Titeldatensätze in Alma eingespielt. Erkennbar sind diese anhand der Kat. 040 ## $$c ONB-IVSCAN oder $$c ONB-IVSCAN-ZSART. (Beispiel für IV-SCAN-Aufsatz)
Ab 2025 werden auch Titeldatensätze für Artikel aus Zeitschriftenbeständen eingespielt, die in ANNO digitalisiert sind. Diese Datensätze sind mit einem ANNO-Volltext-Link zur jeweiligen Seite ausgestattet, auf der der Artikel beginnt und mit dem Datensatz für die elektronische Reproduktion der Zeitschrift verlinkt. Sie sind ebenfalls mit Kat. 040 ## $$c ONB-IVSCAN gekennzeichnet. (Beispiel für einen elektronischen Aufsatz aus dem IV-SCAN-ANNO-PLUS-Projekt)

Verbundfestlegung für den OBV

Bei der manuellen Katalogisierung von Aufsätzen ist zu beachten:
    • Gibt es bereits einen IV-SCAN-Datensatz, so ist dieser hochzuarbeiten. Sämtliche Markierungen für IV-SCANs müssen dabei erhalten bleiben. Keinesfalls darf eine Dublette zum IV-SCAN-Datensatz angelegt werden.

    • Wird ein IV-SCAN-Datensatz in einem automatisierten Prozess erst später eingespielt, kommen die allgemein gültigen Richtlinien zu Dubletten nicht zur Anwendung: ein IV-SCAN-Datensatz darf nicht als Dublette gekennzeichnet werden. Siehe auch VR: Dubletten

      Es steht jeder/m frei, den IV-SCAN-Datensatz nachträglich hochzuarbeiten und den eigenen Titeldatensatz wieder zu löschen. Ein bereits vorhandenes Katalogisat kann aber bestehen bleiben.

  • Ein IV-SCAN Datensatz für einen Artikel mit ANNO-Volltext-Link darf nicht zum Nachweis des gedruckten Artikels verwendet werden. In diesem Fall ist ein neu angelegter Titeldatensatz für den gedruckten Artikel keine Dublette zum IV-SCAN Datensatz. Der Link im IV-SCAN Datensatz darf keinesfalls verändert oder gelöscht werden.

Anmerkung: Zu bedenken ist, dass die Einspielung von IV-SCANS und die manuelle Katalogisierung zu Dubletten im lokalen Primo führen kann. Die IV-SCAN-Datensätze werden bei Vorhandensein des übergeordneten Werks an der lokalen Bibliothek (IZ) in den jeweiligen lokalen Primo-Systemen (bei Primo flex und Primo full) angezeigt, ohne dass sie in den IZs vorhanden sein müssen.

Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at Beispiel
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