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VR: Auktionskataloge

Stand: 05.05.2021

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 20.04.2021 beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 2021-04-19

Zusammenfassung

Auktionskataloge werden in RDA nicht definiert, sie unterliegen den allgemeinen Regeln.
Ergänzende Begriffsdefinitionen aus Wikipedia: Ein Auktionskatalog ist ein Verzeichnis der bei einer Auktion zur Versteigerung angebotenen Objekte. Er dient vor allem der Vorabinformation potentieller Interessenten, aber auch zur Dokumentation von Sammlungen oder als Nachschlagewerk.
Auktionskataloge werden im OBV monografisch, als MTMs, als TUTs an fortlaufenden Ressourcen sowie als fortlaufende Ressource aufgenommen.

Abgrenzung von Auktionskatalogen und Verkaufskatalogen / Ausstellungskatalogen von Galerien

Als Verkaufskatalog wird ein Produktkatalog eines Händlers oder Herstellers über Produkte und Dienstleistungen verstanden. Beispiele dafür sind Antiquariats-, Versandhaus- oder Reisekataloge. In diesem Fall gilt der Händler/Hersteller als geistiger Schöpfer.
Ein Verkaufskatalog ist nicht zu verwechseln mit dem Ausstellungskatalog einer Galerie, auch wenn in diesem von „Verkaufskatalog“ bzw. „Verkaufsausstellung“ gesprochen wird. Sobald es sich um einen Katalog zu einer Ausstellung handelt, wird dieser als Ausstellungskatalog behandelt: Handelt es sich dabei um einen Bildband zu einer Einzelausstellung einer einzelnen Künstlerin bzw. eines einzelnen Künstlers, bekäme sie/er eine Haupteintragung, die Galerie eine Nebeneintragung als gastgebende Institution (orm). Bei Katalogen zu regelmäßig unter demselben Namen stattfindenden Verkaufsausstellungen wäre, wie bei anderen Ausstellungen, jeweils ein Normdatensatz anzulegen, um den bevorzugten Sucheinstieg zu bilden.

Verbundfestlegung für den OBV

  • Ein Auktionshaus gilt als geistiger Schöpfer.
  • Eine Auktion ist keine Konferenz / Veranstaltung.
  • Auktionskataloge werden als fortlaufende Ressourcen erfasst, wenn sie die notwendigen Kriterien gemäß RDA 0.0. D-A-CH (Erläuterung 2) erfüllen.
  • Liegt in der Ressource keinerlei Zählung vor, wird sie monografisch erfasst.
  • Ist ein Auktionskatalog Teil einer laufenden Ressource und hat einen eigenen Titel, wird er als Teil mit unabhängigem Titel (TUT) erfasst und zusätzlich in MARC 970 8# mit der Kennzeichnung „Themenheft“ versehen.

Siehe zu dieser Verbundrichtlinie auch das Arbeitspapier sowie die Beispielsammlung zu Aktionskatalogen.

Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at
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