Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZRFE des OBV im Jänner 2012 beschlossen.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 02.02.2021
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie legt fest, dass
im Verbundkatalog vorhandene, ältere Titeldatensätze für unveränderte Nachdrucke, die nach früheren Regelwerksstand korrekt angelegt wurden, weder korrigiert noch als dublett gekennzeichnet und nur für den Retrobereich genutzt werden dürfen!
Problematik
2011 wurde mit den "Praxisregeln zur Katalogisierung von Nachdrucken" von der Arbeitsgruppe Kooperative Verbundanwendungen (AGKVA) der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme eine neue Bearbeitungsvorschrift für Nachdrucke vorgelegt, die auf die veränderten Herstellungsprozessen im Verlagswesen seit den späten 1990er Bezug nahm: Zunehmend wurden/werden Bücher in kleineren Auflagen nachgedruckt bzw. nur auf Bestellung in Einzelexemplaren von einem digitalen Master hergestellt. Dies führte in den Bibliotheken zu einer Vielzahl von identischen Drucken, die sich letztlich nur im Herstellungsjahr voneinander unterschieden. In diesen Vorschriften wurde nunmehr genau geregelt, wann für Nachdrucke eine neue Beschreibung zu erstellen ist bzw. wann eine (vorhandene) Beschreibung für mehrere Drucke genutzt werden soll.
Diese Regeln traten mit 01.01.2012 in Kraft und wurden nach der Einführung der RDA in der Anwendungsrichtlinie D-A-CH-AWR zu 1.11 RDA (nur im
Wiki der DNB, nicht im Toolkit) für den deutschsprachigen Raum übernommen und sind aktuell in RDA DACH im
Ressourcentyp "Nachdrucke: Monografien" einsehbar.
Während die Vereinbarungen für Nachdrucke in den deutschen Verbünde für Nachdrucke ab Herstellungsjahr 2000 gelten, wurde für den Österreichischen Bibliothekenverbund festgelegt, diese Praxisregel ohne zeitliche Eingrenzung anzuwenden!
Verbundfestlegung für den OBV
Im Verbundkatalog bereits vorhandene Titeldatensätze für unveränderte Nachdrucke, die nach früherem Regelwerksstand korrekt angelegt wurden, dürfen weder korrigiert noch als dublett* gekennzeichnet und nur für den Retrobereich genutzt werden! Diese Verbundrichtlinie ist auch mit RDA nach wie vor gültig und anzuwenden! |
*Die Rückarbeit dieser Datensätze, vor allem in der vorhanden Datenmenge - wie gesagt handelt es sich hierbei ja NICHT um frühere Bearbeitungsfehler(!) -, wäre nicht bewätligbar und wird daher auch nicht in Erwägung gezogen!
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Arbeitsunterlage "
Nachdrucke (Reproduktionen in gleicher physischer Form)", in der u.a. darauf hingewiesen wird, dass auch vorhandene RAK-Datensätze für die frühesten Drucke zum Nachweis von unveränderten Nachdrucken verwendet werden sollen (und entsprechend angepasst werden dürfen/müssen!
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