Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 02.07.2025 beschlossen.
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtline legt fest, dass für Einzellieferungen von Lieferungswerken keine eigenen Datensätze angelegt werden dürfen.
Hintergrund
Lieferungswerke „erscheinen in einzelnen Teilen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Einheit zusammengebunden werden. Die Ressource kann nach dem vollständigen Erscheinen eine einzelne Einheit oder eine mehrteilige Monografie sein.” (
RDA-R-MTM Lieferungswerke). Üblicherweise wird mit der letzten Lieferung eine neue Titelseite und/oder eine Einbanddecke für den jeweiligen Band mitgeliefert.
Im OBV werden Lieferungswerke entweder umfassend oder mit einer Mischform aus hierarchischer und umfassender Beschreibung beschrieben, abhängig davon, ob das abgeschlossene Lieferungswerk in einem Band oder in mehreren Bänden erscheint (siehe Arbeitsunterlage
Lieferungswerke).
Das heißt, für die einzelnen Lieferungen werden keine Datensätze angelegt. Das galt auch bereits zu RAK-WB-Zeiten: „keine U-Sätze für einzelne Lieferungen!“
Leider werden trotzdem immer wieder TAT-Datensätze für Einzellieferungen erstellt, entweder weil diese Publikationsform nicht bekannt ist, oder weil das Lieferungswerk nicht als solches erkannt wird.
Verbundfestlegung für den OBV
Für einzelne Lieferungen dürfen keine eigenen Datensätze angelegt werden! Es darf nur einen Datensatz für die einzelne Einheit bzw. nur für die Bände der mehrteiligen Monografie geben. Vorhandene TAT-Datensätze für Einzellieferungen sollen rückgearbeitet werden! Falls auch andere Bibliotheken Bestand an den fälschlicherweise erstellten Datensätzen haben, sind diese als Dubletten zu behandeln. |
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