Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der Zentralen Redaktion des OBV am 06.11.2024 beschlossen.
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie legt fest, welche Katalogisierungslevel bei GND-Datensätzen für die Verknüpfung mit bibliografischen Datensätzen in der Formalerschließung und der Sacherschließung zulässig sind.
Verbundfestlegung für den OBV
Verlinkung von GND-Datensätzen in neuerstellten BIB-Datensätzen bzw. Erstverlinkung in bestehenden oder importierten BIB-Datensätzen:
Allgemein gilt: Unabhängig von dem Datensatzlevel muss sichergestellt sein, dass der betreffende GND-Datensatz zweifelsfrei und eindeutig die benötigte Entität repräsentiert und dass es nicht bereits einen anderen Datensatz mit höherem Level für dieselbe Entität gibt. |
- Person oder Familie (p) – Verknüpfung in 100/700
- Werk (u) – Verknüpfung in 130/240/700/710/711/730
Für die Formalerschließung (Teilbestandskennzeichen f) dürfen Personen-, Familien- und Werknormdatensätze mit
Level 1-3 verlinkt werden.
Sollte nur ein passender GND-Datensatz mit Level 4-7 gefunden werden, soll dieser an die lokale GND-Redaktion zur Hocharbeitung gemeldet werden bzw. bei vorhandenen Bearbeitungsrechten selbst auf Level 3 hochgearbeitet und anschließend an die lokale GND-Redaktion zur Überprüfung gemeldet werden (siehe auch
Nutzung bestehender GND-Datensätze der Levels 7 bis 4).
- Körperschaft (b) – verpflichtende Verknüpfung in 110/710
- Konferenz (f) – verpflichtende Verknüpfung in 111/711
- Geografikum (g) – Verknüpfung in 751, 110/710
Im Bereich Formalerschließung dürfen Körperschafts-, Konferenz- und Geografika-Datensätze mit
Level 1-3 verlinkt werden.
Sollte nur ein passender GND-Datensatz mit Level 4-7 gefunden werden, soll dieser an die lokale GND-Redaktion gemeldet werden bzw. bei vorhandenen Bearbeitungsrechten selbst auf Level 3 hochgearbeitet und anschließend an die lokale GND-Redaktion gemeldet werden, um das Redaktionsverfahren anzustoßen (siehe auch
Nutzung bestehender GND-Datensätze der Levels 7 bis 4).
710 2# $$4 pbl: Wenn man im Feld 710 einen Verlag neu mit der GND verknüpft, gelten die oben genannten Vorgaben. Doch sind bei importierten BIB-Datensätzen im Feld 710 2# in Kombination mit der Beziehungskennzeichnung pbl (=Verlag) häufig GND-Datensätze mit Level 6 verknüpft. Dabei handelt es sich um maschinell eingespielte GND-Datensätze, wo es auf Grund der hohen Anzahl nicht zielführend ist, diese manuell hochzuarbeiten. Daher können vorhandene korrekte Verknüpfungen bestehen bleiben und müssen nicht hochgearbeitet oder an die Lokalredaktion gemeldet werden.
GND-Datensätze, die für die Sacherschließung verwendet werden
- Person oder Familie (p), Werk (u), Körperschaft (b), Konferenz (f), Geografikum (g), Sachbegriff (s) - Verknüpfung in 689
Für die Sacherschließung – Verknüpfungen in 689, muss der GND-DS das
Teilbestandskennzeichen s (079 $$q s) und den Level
gnd1 (oder gndz) haben. Eigenansetzungen auf Level 3 müssen anschließend an die lokale GND-Redaktion gemeldet werden, um das Redaktionsverfahren anzustoßen, damit der Datensatz auf Level 1 hochgearbeitet wird.
Sollte nur ein GND-Datensatz gefunden werden, bei dem das Teilbestandskennzeichen s fehlt oder der Level 2-7 ist, soll dieser an die lokale GND-Redaktion zur Hocharbeitung gemeldet werden bzw. bei vorhandenen Bearbeitungsrechten selbst hochgearbeitet und anschließend an die lokale GND-Redaktion gemeldet werden (siehe auch
Nutzung bestehender GND-Datensätze der Levels 7 bis 4).
Tabellarische Übersicht
BIB-Feld |
Satzarten |
verpflichtendes Teilbestandskennzeichen (079 $$q) |
Zugelassene Normdatensatzlevel |
100/700 |
Person oder Familie (p) |
f |
|
gnd1 |
gnd2 |
gnd3 |
110/710 |
Körperschaft (b), Geografikum (g) |
f |
|
gnd1 |
gnd2* |
gnd3* |
111/711 |
Konferenz (f) |
f |
|
gnd1 |
gnd2* |
gnd3* |
130/240/700/710/711/730 |
Werk (u) |
f |
|
gnd1 |
gnd2 |
gnd3 |
689 |
Person oder Familie (p), Werk (u), Körperschaft (b), Konferenz (f), Geografikum (g), Sachbegriff (s) |
|
s |
gnd1 |
|
|
751 |
Geografikum (g) |
f |
|
gnd1 |
gnd2* |
gnd3* |
* Körperschafts-, Konferenz- und Geografika-Datensätze dürfen in den angegebenen Feldern auch mit gnd2 oder gnd3 verknüpft werden, da diese Datensätze in der Regel aufgrund des GND-Redaktionskonzepts auf gnd1 hochgearbeitet werden.
GND-Datensätze mit dem Katalogisierungslevel
gndz sind für bibliografische Datensätze wie gnd1-Datensätze zu verwenden. Gndz-Datensätze sind Datensätze auf Level 1, die entweder sehr häufig in bibliografischen Datensätzen verknüpft sind oder nach Meldungen der repräsentierten Person nicht verändert werden sollen, daher für die allgemeine Bearbeitung gesperrt wurden und nur von der DNB redaktionell bearbeitet werden können. Weitere Informationen zu den Katalogisierungslevel, siehe das Kapitel 2.
Level des GND-Datensatzes im GND-Redaktionskonzept.
Hintergrund
Aus Sicht des GND-Redaktionskonzeptes können und dürfen Personen-, Familien- und Werknorm-Datensätze für die Verwendung in der Formalerschließung auf gnd3 verbleiben, damit vor allem Personen-Datensätze von sehr vielen Bearbeiterinnen und Bearbeitern bearbeitet/ergänzt werden können (z.B. Nachtragen von Todesdaten).
Für die Verwendung in der Sacherschließung müssen Personen-, Familien- und Werknorm-Datensätze trotzdem auf jeden Fall auf Level-1 gehoben werden.
Bei Körperschafts-, Veranstaltungs- und Geografikadatensätzen ist es vorgesehen, dass die Datensätze, die im OBV erzeugt werden (Feld
040 $9 r:AT-OBV) nach Erstellen auf gnd1 gehoben werden. Da das nicht immer zeitnah geschehen kann, sind auch diese Datensätze unter Umständen eine Zeit lang auf Level 3, obwohl das Redaktionsverfahren bereits angestoßen ist. Wenn die GND-Lokalredaktion den Datensatz bereits überprüft hat, wird der Datensatz auf Level 2 gestuft und kann, bis zur Bearbeitung durch die GND-Level-1-Redaktion, auch längere Zeit auf Level 2 sein.
Die GND-Datensätze, die von anderen Verbünden erstellt wurden, werden in diesen Verbünden nicht immer hochgearbeitet und bleiben in manchen Fällen sehr lange auf Level 3. Diese Datensätze werden von der GND-Level-1-Redaktion in der Regel auch nicht hochgearbeitet, da sie nicht durch das Redaktionsschema erfasst sind. In diesen Fällen wird in Kauf genommen, dass diese Datensätze auf Level 3 verbleiben.
Für die Verwendung in der Sacherschließung müssen Körperschafts-, Veranstaltungs- und Geografikadatensätze auf jeden Fall auf Level-1 hochgearbeitet werden.
Weitere Informationen zum GND-Redaktionskonzept und zu den Charakteristika der GND-Katalogisierungslevel finden Sie unter:
https://wiki.obvsg.at/Katalogisierungshandbuch/GNDRedaktionskonzept
Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an:
zentralredaktion@obvsg.at