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VR: Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 14.06.2021 beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 2021-09-30

Zusammenfassung

Da es bisher im D-A-CH-Raum noch keine allgemein gültigen Anwendungsfestlegungen für die Katalogisierung von bildlichen Darstellungen und dreidimensionalen Objekten nach RDA gibt, hat die AG Bildliche Darstellungen des OBV vorerst eigene Richtlinien erstellt. Diese orientieren sich an vorhandenen Regeln der RDA. In einzelnen Fällen wird bewusst von den Vorgaben der RDA abgewichen, um mögliche Anforderungen sowie Beschreibungskonventionen im Bereich der Bilderschließung und Kunstgeschichte ebenso wie auch mögliche Anforderungen von Benutzerinnen und Benutzern an eine zweckdienliche und erfolgreiche Recherche in diesem Kontext zu berücksichtigen.

Vorhandene Vorgaben zur Bilderschließung der AG Bild des D-A-CH Raumes sind im vorliegenden Dokument bereits berücksichtigt. Zukünftige Vorgaben werden, bei Bedarf und jeweils an geeigneter Stelle, kontinuierlich in das vorliegende Dokument eingearbeitet.

Verbundfestlegung für den OBV

  • Als bildliche Ressource gelten: Druckgrafiken, Fotografien, Malereien, Plakate, Zeichnungen
  • Die Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) kann sich bei bildlichen Ressourcen und dreidimensionalen Objekten von der Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) bei nicht-bildlichen Ressourcen unterscheiden. Für Einzelheiten siehe das Arbeitspapier.
  • Für bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte wurde die Liste der Beziehungskennzeichnungen erweitert. Die spezifischen Begriffe sind in den CV-Listen in Alma mit „nur Bild“ bzw. „nur NAK und Bild“ gekennzeichnet.
  • Personen, Körperschaften und/oder Veranstaltungen, die nicht an der Entstehung, der Gestaltung etc. einer bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes beteiligt waren, sondern „nur“ darauf dargestellt sind oder erwähnt werden, können in einer Nebeneintragung mit entsprechender Beziehungskennzeichnung angeführt werden.

Siehe zu dieser Verbundrichtlinie auch das Arbeitspapier sowie die Beispielsammlung zu bildlichen Darstellungen und dreidimensionale Objekten.

Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at
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