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VR: Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 14.06.2021 beschlossen.

Letzte inhaltliche Aktualisierung: 03.12.2025

Zusammenfassung

Da im DACH-Raum die Anwendungsfestlegungen von RDA Bild noch nicht abgeschlossen sind und zur Katalogisierung dreidimensionaler Objekte kein Regelwerk geplant ist, hat die AG Bildliche Darstellungen des OBV in diesem Zusammenhang vorerst eigene Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien orientieren sich, wo immer möglich, an bereits vorhandenen Regeln der RDA-R-BILD. Auch werden hier Beschreibungskonventionen kunstgeschichtlicher Bildbeschreibungen sowie mögliche Anforderungen von Benutzerinnen und Benutzern bei der Suche bildlicher Darstellungen und dreidimensionaler Objekte berücksichtigt.

Änderungen vorhandener, bzw. mögliche neue Regeln der RDA Bild werden hier, bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Fassung von RDA Bild, zeitnah und kontinuierlich an entsprechender Stelle eingearbeitet.

Verbundfestlegung für den OBV

  • Als bildliche Darstellungen gelten: Druckgrafiken, Fotografien, Malereien, Plakate, Zeichnungen
  • Dreidimensionale Objekte sind, kurz zusammengefasst, alle Objekte, die über Höhe, Breite und Tiefe verfügen und nicht einer der hier unter bildliche Darstellungen genannten Kategorien zugeordnet werden (können). Dazu gehören z.B.: Büsten, Statuetten, Reliefs usw.
  • Die Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) kann sich bei bildlichen Ressourcen und dreidimensionalen Objekten von der Angabe eines Titels (Haupttitel der Manifestation) bei nicht-bildlichen Ressourcen unterscheiden. Für Einzelheiten siehe Bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte.
  • Für bildliche Darstellungen und dreidimensionale Objekte wurde die Liste der Beziehungskennzeichnungen erweitert. Die spezifischen Begriffe sind im Metadaten-Editor von Alma in den entsprechenden MARC 21-Feldern in CV-Listen mit „nur Bild“ bzw. „nur NAK und Bild“ gekennzeichnet.
  • Personen und/oder Körperschaften und/oder Veranstaltungen, die nicht an der Entstehung, der Gestaltung etc. einer bildlichen Darstellung oder eines dreidimensionalen Objektes beteiligt waren, sondern „nur“ darauf abgebildet/dargestellt sind oder erwähnt werden, können in einer Nebeneintragung mit entsprechender Beziehungskennzeichnung angeführt werden.

Siehe zu dieser Verbundrichtlinie auch das Arbeitspapier sowie die Beispielsammlung zu bildlichen Darstellungen und dreidimensionale Objekten.

Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at
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