Inhaltliche Erschließung mehrteiliger Ressourcen und bei umfassender Beschreibung
Dieses Dokument enthält Erfassungsrichtlinien für die Sacherschließung mehrteiliger Ressourcen wie auch solcher Ressourcen, die umfassend beschrieben worden sind.
Dokumente
Erstelldatum: 2023-07-20
Zielgruppe: Sacherschließer*innen im OBV
Mehrteilige Ressourcen
Bei mehrteiligen Monografien ist (in der Regel) nur das Gesamtwerk inhaltlich zu erschließen. Es wird jedoch zusätzlich der Einzelband erschlossen, wenn er ein im Verhältnis zum Gesamttitel klar abgegrenztes und sachlich eingeschränktes Thema behandelt. Dies gilt insbesondere, wenn zur Erschließung andere Schlagwörter zu verwenden sind als für das Gesamtwerk oder wenn der Titel des Gesamtwerks nur eine lose Klammer für die Einzelbände bildet, z.B. bei Einzelbänden, die in zahlreichen, unterschiedlichen Auflagen erschienen sind.
Auf die Erschließung des Gesamtwerks kann verzichtet werden, wenn es sich um sehr allgemeine Themen handelt, z.B. bei Handbüchern ganzer Wissenschaften.
In der Regel wird bei monografischen Reihen nur der Teil mit unabhängigem Titel (TUT) erschlossen. Die monografische Reihe kann zusätzlich erschlossen werden, wenn es sich um ein spezielles Thema handelt, welches durch die Erschließung des Teils mit unabhängigem Titel (TUT) nicht abgedeckt wird.
Umfassende Beschreibung*
Kategorie im bibliografischen Datensatz:
Feld |
Ind. 1 |
Ind. 2 |
Subfeld(er) & Inhalt |
970 |
8 |
# |
$$h a (MTM - umfassend beschrieben) |
Für die inhaltliche Erschließung gilt, dass die umfassend beschriebene mehrteilige Ressource als Gesamtwerk durch Bildung von einer bis mehreren Schlagwortfolge(n) zu erschließen ist. Im Normalfall bedeutet daher die umfassende Beschreibung eine Arbeitserleichterung für die Sacherschließung.
In besonderen Fällen kann es jedoch zu Unklarheiten kommen, wenn eine thematische Zuordnung zu einzelnen Teilen der Ressource notwendig wäre. Bitte solche Fälle an
zrse-intern@obvsg.at melden und die AC-Nummer mitschicken, wir sammeln die Beispiele!
* Siehe die
neue Verbundrichtlinie für die Formalerschließung im OBV (02/2022).