Briefe: Angaben zur Ressourcenart
655 #4: Immer zuerst „Korrespondenz, Schriftverkehr“ als erste Ressourcenart, dann genauere Angaben wie „Brief“, „Postkarte“, „Manuskript“ etc.
Getrennte Verzeichnung einer Ressource und ihrer Beilage(n)
Ressource:
- 770 08 $$i Beilage $$t Titel der Beilage $$w (AT-OBV)AC-Nummer [der Beilage, aus 035]
Beilage:
- LDR, 007, 090, 336, 337, 338 adaptieren? Wie ist das gemeint?
- 770 08 $$i Beigelegt in $$t Titel der Ressource $$w (AT-OBV)AC-Nummer [der Ressource, aus 035]
Handschriftliche Widmungen und Annotationen im Nachlass-Verbund NAK
1. Widmungen in Büchern aus einem Nachlass
a) Ein bereits vorhandener Bib-Satz kann in Alma dupliziert und anschließend erweitert werden mit der NAK-Schreibvorlage (s.
Duplizieren von Datensätzen). Nun ist man sehr frei in der Bearbeitung dieses Datensatzes, etwa, wenn er einen neuen Titel bekommen soll (Bsp.: „Die unendliche Geschichte“ von Michael Ende mit zahllosen Anmerkungen einer Autorin. Als
Titel wird in
245 etwa vergeben: „Arbeitsexemplar von Michael Endes ‚Die unendliche Geschichte‘“). Der
Originaltitel der Ressource wird dann in
240 als
bevorzugter Titel angeführt. Der
Widmungstext wird in
500 geschrieben.
Datierung:
- bei fingiertem Titel: Für die Datierung wird in Feld 264 #0 $$c das Datum der Widmung eingetragen. Auf die Angabe von Ort, Verlag und Erscheinungsjahr in Feld 264 #1 $$a $$b $$c sollte verzichtet werden, da im NAK-Verbund-Primo bei der Angabe der Datierung sowohl in Feld 264 #1 $$c als auch in Feld 264 #0 $$c nur die Datierung aus Feld 264 #0 $$c angezeigt wird.
- bei Originaltitel des Buchs: Wird hingegen kein fingierter Titel gebildet und somit der Titel des Buchs in Feld 245 übernommen, wird in Feld 264 #1 $$a $$b $$c Ort, Verlag und Erscheinungsjahr angegeben. Auf das Datum der Widmung in Feld 264 #0 $$c sollte dann verzichtet werden, da im NAK-Verbund-Primo bei der Angabe der Datierung sowohl in Feld 264 #1 $$c als auch in Feld 264 #0 $$c nur die Datierung aus Feld 264 #0 $$c angezeigt wird. Der Widmungstext kann einschließlich einer Datierung in die Anmerkung in Feld 500 geschrieben werden.
Wichtig: Je nach Umfang der handschriftlichen Annotationen kann im LDR an Pos. 6 „a - Sprachmaterial“ oder „t - Manuskript - Sprachmaterial“ ausgewählt werden. Der Datensatz braucht folgendes Feld: 090 $$v 3 (3 ist die Kennung für „Werk“). Zudem muss an die Felder 970 und 972 [und gegebenenfalls an das lokale Erweiterungsfeld 980] gedacht werden.
Wenn der/die Widmende zugleich der/die VerfasserIn des Buchs ist, bekommt er in Feld 100 zur Beziehungskennzeichnung (BZK) $$4 aut [VerfasserIn] zusätzlich die BZK $$4 dto [WidmendeR]. Ist der/die Widmende nicht der/die VerfasserIn des Buchs, kommt er/sie in Feld 700 mit der BZK $$4 dto [WidmendeR].
b) Wenn kein Bib-Satz vorhanden ist, kann dieser nach den Bedürfnissen der Sammlung im NAK aufgebaut werden und
kann auch weniger Informationen enthalten, als dies bspw. RDA erfordern würde.
Der Widmungstext wird in
500 geschrieben.
Wichtig: Je nach Umfang der handschriftlichen Annotationen kann im LDR an Pos. 6 „a - Sprachmaterial“ oder „t - Manuskript - Sprachmaterial“ ausgewählt werden. Der Datensatz braucht folgendes Feld: 090 $$v 3 (3 ist die Kennung für „Werk“). Zudem muss an die Felder 970 und 972 [und gegebenenfalls an das lokale Erweiterungsfeld 980] gedacht werden.
Wenn der/die Widmende zugleich der/die VerfasserIn des Buchs ist, bekommt er in Feld 100 zur Beziehungskennzeichnung (BZK) $$4 aut [VerfasserIn] zusätzlich die BZK $$4 dto [WidmendeR]. Ist der/die Widmende nicht der/die VerfasserIn des Buchs, kommt er/sie in Feld 700 mit der BZK $$4 dto [WidmendeR].
2. Widmungen auf unikalen Ressourcen wie Handschriften
Diese werden wie bisher im NAK katalogisiert, der Widmungstext wird in 500 geschrieben.
Wenn der/die Widmende zugleich der/die VerfasserIn des Buchs ist, bekommt er in Feld 100 zur Beziehungskennzeichnung (BZK) $$4 aut [VerfasserIn] zusätzlich die BZK $$4 dto [WidmendeR]. Ist der/die Widmende nicht der/die VerfasserIn des Buchs, kommt er/sie in Feld 700 mit der BZK $$4 dto [WidmendeR].
3. Widmungen in Druckschriften, die nicht im NAK katalogisiert wurden (z. B. RAK- oder RDA-Datensätze)
Bei diesen werden sämtliche spezifischen Angaben zum Exemplar in das Holding in die Felder
695 (AkteurInnen) und
992 eingetragen. In
992 können in den Feldern, die nicht wiederholbar sind, für verschiedene Informationen beliebige Trennzeichen gewählt werden, also bspw. Spatium Bindestrich Spatium oder auch Spatium Semikolon Spatium etc.
Sammelhandschrift – Verzeichnung der gesamten Ressource mit Verlinkungen zu separaten Titelaufnahmen der enthaltenen Werke
Übergeordneter Datensatz für die Verzeichnung der gesamten Ressource:
- Praxis in der ÖNB: Der übergeordnete Datensatz ist folgendermaßen gekennzeichnet: 970 2# $$d AND
Die Kennzeichnung des Datensatzes ist fakultativ und kann von jeder Bibliothek entsprechend ihrer Usancen gehandhabt werden.
Datensätze der einzelnen Werke der Sammelhandschrift:
- LDR Pos. 7 a - Monografisches Komponententeil
- 773 08 $$w (AT-OBV)AC… [= AC-Nr. des übergeordneten Datensatzes aus Feld 035]
Beispiel der ÖNB:
Übergeordneter Datensatz:
245 00 $$a Chorbuch mit mehrstimmigen Messen
970 2# $$d AND
Datensatz eines Werks aus der Sammelhandschrift:
LDR #####nd
a#a22######c#4500
245 10 $$a Messe "Mediatrix nostra"
773 08 $$w (AT-OBV)AC13944553
Körperschaften als geistiger Schöpfer
Wenn für Ressourcen, die von Körperschaften stammen, eine Person als Verfasser:in identifiziert werden kann, wird diese im NAK immer bevorzugt als geistiger Schöpfer angegeben, die Körperschaft als beteiligt geführt. Nur wenn keine Person identifiziert werden kann und es sinnvoll ist, kann festgestellt werden, ob die Körperschaft geistiger Schöpfer ist.
Die Entscheidung, ob eine Körperschaft als geistiger Schöpfer einer Ressource anzusehen ist, erfolgt in zwei Schritten:
- Prüfen Sie im ersten Schritt, ob die Ressource von der Körperschaft stammt, d. h. ob die Körperschaft für ihre Existenz verantwortlich ist.
- Trifft dies zu, so beurteilen Sie im zweiten Schritt, ob die Ressource unter mindestens einen aufgelisteten Ressourcen-Typ fällt. Falls ja, ist die Körperschaft geistiger Schöpfer.
1. Stammt die Ressource von der Körperschaft?
Die Ressource stammt von der Körperschaft, wenn:
- die Körperschaft die Ressource selbst verfasst hat:
- Die Körperschaft steht prominent in der bevorzugten Informationsquelle
- auf dem Briefkopf
- als Absender auf dem Briefumschlag etc.
- Die Ressource ist in einem Selbstverlag der Körperschaft erschienen
- Geschäftsbericht
- Verlagsprogramm
- Verlagswerbung etc.
- Die Körperschaft steht im Impressum oder Copyright-Vermerk
- Geschäftsbericht (gedruckt) etc.
- Die Körperschaft ist als Herausgeber genannt
- Jahresbericht
- Festschrift
- Zeitschrift etc.
- die Körperschaft die Ressource zwar nicht selbst veröffentlicht, aber die Veröffentlichung veranlasst hat:
- Die Körperschaft steht prominent in der bevorzugten Informationsquelle
- Geschäftsbericht
- Verlagswerbung
- Flugblatt des Veranstalters etc.
- Der Sachzusammenhang legt nahe, dass die Körperschaft die Veröffentlichung veranlasst hat
- Festschrift
- Museumskatalog etc.
Zweifelsfallregelung zu Punkt 1:
Im Zweifelsfall wird davon ausgegangen, dass die
Ressource von der Körperschaft stammt.
2. Ist die Körperschaft geistiger Schöpfer?
Die bestimmenden Ressourcen-Typen:
2.1 Administrative Ressource über die Körperschaft
Sofern die Ressource von der Körperschaft stammt, ist diese geistiger Schöpfer bei Ressourcen administrativer Natur, welche bestimmte Aspekte der Körperschaft selbst behandeln:
- Empfehlungen
- offizielle Stellungnahmen
- Gutachten
- offene Briefe
- Positionspapiere
- Denkschriften
- Parteiprogramme etc.
Im NAK gilt das auch für Ressourcen, die sich
nur mit einem Themengebiet der Körperschaft befassen:
- Ein Brief aus einem Verlag zu einem bestimmten dort produzierten Buch
- Das Schreiben einer Rundfunkredaktion zu einem Hörspiel
- Ein Brief aus einer Zeitschriftenredaktion zu einer bestimmten Ausgabe
- Buch über die Hörspielproduktion des Österreichischen Rundfunks
- Sammelrichtlinien
- Policy
- Presseaussendung etc.
Zweifelsfallregelung zu Punkt 2:
Sind Sie sich unsicher, ob eine Körperschaft geistiger Schöpfer einer Ressource ist,
entscheiden Sie sich dagegen.
Urteilsfindung: Hat die Prüfung ergeben, dass die Ressource zwar von der Körperschaft stammt, aber nicht unter einen der bestimmenden Ressourcen-Typen fällt, so ist die Körperschaft, von der die Ressource stammt, nicht geistiger Schöpfer, sondern Sonstiger Akteur, der mit einer Ressource in Verbindung steht.
(Zeitungs-)Redaktionen (in Briefen)
- 710: Die Körperschaft mit der GND verknüpfen (auch wenn nicht eindeutig die Redaktion gemeint ist).
- Wenn die Körperschaft nicht in der GND vorhanden ist, darf sie nicht in 710 verzeichnet werden.
- 245 $$a: „Redaktion“ bei selbst gebildeten Titeln anführen, z. B.: Brief der Redaktion von „Frischfleisch und Löwenmaul“ an Elfriede Gerstl vom 1.2.1999.
- 245 $$c: Verwenden unter Nennung der Zeitung/Zeitschrift, wenn die Ressource bereits einen Titel hat, in dem „Redaktion“ nicht vorkommt, z. B. Redaktion „Fettfleck“.
- Wenn der/die VerfasserIn des Briefs identifiziert werden kann, wird er/sie in 100 $$4 als „VerfasserIn“ angegeben, die Redaktion in 710 $$4 als „UrheberIn“. Wenn der/die VerfasserIn nicht identifiziert werden kann, wird die Redaktion in 110 $$4 als „UrheberIn“ angegeben.
Siehe: RDA DACH: Geistige Schöpferin / Geistige Schöpfer eines Werkes -
Körperschaft