Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 25.03.2020 beschlossen.
Zusammenfassung
Basis für die Verzeichnung von unikalen Ressourcen in Personen-, Familien- und Körperschaftsarchiven im Nachlassverbund NAK ist das Regelwerk
Ressourcenerschließung mit Normdaten in Archiven und Bibliotheken (RNAB).
Für praktische Fragen zur Katalogisierung im NAK verwenden Sie die
NAK-Arbeitshilfe.
Verbundfestlegung für den OBV
- Bei bibliografischen Datensätzen aus NAK handelt es sich um Titeldatensätze mit suchbaren Exemplarspezifika.
- NAK-Datensätze sind aufgrund dieser enthaltenen Exemplarspezifika immer unikale Titeldatensätze.
- NAK-Datensätze sind in MARC 970 2# $$d mit "NAK" gekennzeichnet.
- NAK-Datensätze dürfen durch eine andere als die erstellende Institution NICHT verändert, sondern NUR als Schreibvorlage herangezogen werden. Wird ein vorhandener NAK-Datensatz beispielsweise für die Katalogisierung eines Widmungsexemplars verwendet, müssen nach dem Duplizieren alle Informationen, die auf das Original verweisen, entfernt werden (siehe dazu weiter unten "Duplizieren von Datensätzen").
- NAK-Datensätze dürfen ausschließlich mit dem Katalogisierungs-Level 20 neu angelegt werden.
|
Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an:
zentralredaktion@obvsg.at