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VR: Kongressfolgen

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV im April 2002 beschlossen.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 08.10.2025


Zusammenfassung

Diese Verbundrichtlinie bekräftigt die seinerzeitige Festlegung, dass Kongresspublikationen im OBV grundsätzlich je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie zu behandeln sind. (Stand: April 2022)

Mit der Einführung der RDA 2016 wird an der grundsätzlich monografischen Behandlung von Konferenzveröffentlichungen festgehalten, die nun auch in der RDA-DACH Anwendung findet:
Erfassen Sie die Ressource [zu Konferenzen] je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie.
 
Diese Regelung gilt für alle Konferenzen usw., die nach RDA-A-KONF erfasst werden. Dies schließt auch Konferenzen usw. ein, die nach RDA-E-K010 als untergeordnete Abteilungen von Körperschaften erfasst werden.
 
Anmerkung: Eine vorliegende Zählung wird gemäß RDA-E-K065 als identifizierendes Merkmal der Konferenz erfasst. Sie gilt nicht als Zählung einer fortlaufenden Ressource.
 
Auch Publikationen zu Ereignissen werden nicht als fortlaufenden Ressourcen erfasst, siehe RDA-A-ABGR Publikationen zu Ereignissen
Publikationen zu Ereignissen werden als mehrteilige Monografien erfasst, auch wenn sie Eigenschaften von fortlaufenden Ressourcen aufweisen. Bedingung: ein Abschluss ist geplant. Hierzu zählen zum Beispiel Newsletter zu Sportereignissen, Festivals, Messen.

Verbundfestlegung für den OBV

Im OBV gilt nicht erst seit Einführung der RDA:

Erfassen Sie eine Ressource, deren geistiger Schöpfer eine Konferenz usw. ist, je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie.

Auch eventuell in der ZDB vorhandene Periodisierungen von Publikationen regelmäßig stattfindender Kongresse ("Kongressfolgen") bilden da keine Ausnahme und dürfen nicht übernommen werden!*

* Anmerkung: Das gilt auch dann, wenn im vorgefundenen ZDB-Datensatz im Feld für die Zählung der vorliegende Bestand bereits eingetragen wäre!

Bei einem in Alma bereits vorhandenen ZDB-Datensatz für frühere Bestände, der nunmehr nicht mehr fortgeführt werden darf, sollte in diesen Fällen gegebenenfalls eine zusätzliche Anmerkung ergänzt werden:

500 $$a Seit 2016 mit dem Regelwerk RDA werden alle neu vorliegenden Bände monografisch beschrieben und als Einzelkongress nachgewiesen, auch wenn sie in der Zählung der fortlaufenden Ressource angegeben sind!

Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at


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