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VR: Kongressfolgen

Verbundrichtlinie für den OBV

Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV im April 2002 beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 2021-02-11

Zusammenfassung

Diese Verbundrichtlinie bekräftigt die seinerzeitige Festlegung, dass Kongresspublikationen im OBV grundsätzlich je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie zu behandeln sind.


Problematik

Nach jahrelangen Problemen bei der Bearbeitung von Publikationen regelmäßig stattfindender Kongresse ("Kongressfolgen") wurde in dem damaligen "Kongresspapier" festgelegt, dass Kongresspublikationen im OBV grundsätzlich nur mehr als "begrenzte Werke" (einzelne Einheit oder mehrteilige Monografie) zu behandeln sind:
Ein Werk, das Beiträge enthält, die für einen Kongress, eine Ausstellung, eine Messe, eine Festwoche und dgl. erarbeitet worden sind, gilt auch dann als begrenztes Sammelwerk, wenn im Sachtitel oder Zusatz zum Sachtitel eine Jahres- oder Veranstaltungszählung, die auch mit einer Bandangabe identisch sein kann, oder ein auf fortlaufendes Erscheinen hinweisender Begriff enthalten ist.

In Anwendung dieser neuen Sichtweise durften vorhandene Gesamtwerke für periodisch stattfindende Kongresse (Kongressfolgen) (mit ganz wenigen Ausnahmen!) nicht weitergeführt werden bzw. war der Aufbau neuer Gesamtwerke nicht mehr vorgesehen.

Auf den 'Abbruch' einer bestehenden Hierarchie wurde durch eine Anmerkung hingewiesen:

z. B.:
 
500 $$a Ab 20.1990 als Monographie behandelt. Nachweis als Einzelkongress!

500 $$a Teilw. als Monographie behandelt und als Einzelkongress nachgewiesen!

Vorhandene ZDB-Aufnahmen für Kongressfolgen waren kein Grund mehr für eine Periodisierung und durften somit nicht mehr genutzt werden!

Auch mit Einführung der RDA wird an der grundsätzlich monografischen Behandlung von Konferenzveröffentlichungen festgehalten:
 
D-A-CH-AWR zu 0.0 RDA, Erläuterung 2, Punkt 5 lautet: [Stand: 08/2016]
 
Abgrenzung Veröffentlichungen von Konferenzen usw.
Erfassen Sie eine Ressource, deren geistiger Schöpfer eine Konferenz usw. ist, je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie. Diese Regelung gilt für alle Konferenzen usw., die nach 11.2 RDA erfasst werden. Dies schließt auch Konferenzen usw. ein, die nach 11.2.2.14 RDA als untergeordnete Abteilungen von Körperschaften erfasst werden.
Ausnahme, s. Punkt 1c „Publikationen zu Ereignissen“
Anmerkung: Eine vorliegende Zählung wird gemäß 11.6 RDA als identifizierendes Merkmal der Konferenz erfasst. Sie gilt nicht als Zählung einer fortlaufenden Ressource.

Verbundfestlegung für den OBV

Im OBV gilt nicht erst seit Einführung der RDA:

Erfassen Sie eine Ressource, deren geistiger Schöpfer eine Konferenz usw. ist, je nach Sachverhalt als einzelne Einheit oder als mehrteilige Monografie.

Auch eventuell in der ZDB vorhandene Periodisierungen von Publikationen regelmäßig stattfindender Kongresse ("Kongressfolgen") bilden da keine Ausnahme und dürfen nicht übernommen werden!*

* Anmerkung: Das gilt auch dann, wenn im vorgefundenen ZDB-Datensatz im Feld für die Zählung der vorliegende Bestand bereits eingetragen wäre!

Bei einem in Alma bereits vorhandenen ZDB-Datensatz für frühere Bestände, der nunmehr nicht mehr fortgeführt werden darf, sollte in diesen Fällen gegebenenfalls eine zusätzliche Anmerkung ergänzt werden:

500 $$a Seit 2016 mit dem Regelwerk RDA werden alle neu vorliegenden Bände monografisch beschrieben und als Einzelkongress nachgewiesen, auch wenn sie in der Zählung der fortlaufenden Ressource angegeben sind!


Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an: zentralredaktion@obvsg.at


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