Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZRFE des OBV im Jahr 2016 beschlossen.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 08.05.2019
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie legt fest, dass im Österreichischen Verbundkatalog entweder "reine RDA-Datensätze", aber auch RAK-Datensätze oder "Mischdatensätze" (RAK-Datensätze, die mit RDA-Komponenten angereichert werden können) zugelassen sind. Zu beachten ist aber, dass nur nach bestem Wissen und Gewissen angelegte RDA-Datensätze mit der Codierung "rda" gekennzeichnet werden dürfen!
Problematik
Ursprünglich galt die Denkweise, nach der RDA-Einfühung beide Regelwerkswelten im Österreichischen Verbundkatalog strikt getrennt zu halten: also entweder neue RDA- oder alte RAK-Datensätze, aber keinesfalls "Mischdatensätze" (Datensätze, die sowohl RAK- als auch RDA-Komponenten aufweisen) anzulegen. Zwar wurde mit der RDA-Einführung klar geregelt, dass für Ressourcen mit Erscheinungsjahr ab 2016 nur mehr RDA-Datensätze erstellt werden dürfen, im Bereich der Retrokatalogisierung waren aber nach wie vor RAK-Aufnahmen zugelassen! In der Praxis wurde aber relativ bald klar, dass diese Trennung der Regelwerke auf die Dauer nicht haltbar sein würde, denn diese Vorgabe hätte vor allem beim Datentausch einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeutet. Obwohl nicht nur im OBV, sondern auch in den meisten anderen deutschen Verbünden ursprünglich diese Trennung angedacht wurde, tauchten relativ bald bei der Fremddatenübernahme Datensätze auf, die sowohl RAK- als auch RDA-Elemente enthielten, bzw. RAK-Datensätze, die Kategorien aufweisen, die nur für die Verwendung in RDA-Datensätzen gedacht waren.
Verbundfestlegung für den OBV
Die ZR-FE hat daher 2016 für den Österreichischen Bibliothekenverbund festgelegt, dass
* RDA-Datensätze sind verpflichtend für Ressourcen mit Erscheinungsjahr ab 2016. * Für Ressourcen bis 2015 können entweder RAK- oder RDA-Datensätze erstellt werden. * Vorhandene RAK-Datensätze dürfen nach RDA hochgearbeitet werden! * Keinesfalls dürfen aber RDA-Datensätze wieder zu RAK-Datensätzen verändert werden! * Es ist auch zulässig, RAK-Datensätze nur mit einzelnen RDA-Komponenten anzureichern. * Es dürfen aber nur reine RDA-Datensätze in der MARC-Kategorie 040 mit "rda" codiert werden! * Hochgearbeitete Datensätze müssen vollständig der RDA entsprechen, bevor die Codierung von "rak" auf "rda" geändert werden darf/muss! * Alle anderen RAK- oder Mischdatensätze sind als RAK-Datensätze in 040 zu kennzeichnen bzw. können auch andere aus den Fremddaten übernommene Codierungen, z. B. für AACR2 etc., belassen werden. * Die Codierungen von fälschlich als RDA-Datensätze gekennzeichneten Fremddaten müssen korrigiert werden! * Für Fortlaufende Ressourcen gilt: alte Katalogisate dürfen nur dann auf RDA hochgearbeitet werden, wenn der vollständige Verlauf der Publikation im Detail bekannt ist, also etwa alle Teile an der jeweiligen Bibliothek vorhanden sind! |
Umsetzung in MARC
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