Stand: 08.04.2021
Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-FE des OBV am 07.04.2021 beschlossen.
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie legt fest, dass für monografische Reihen
- keine neuen Bestandsdatensätze mit Bestandsnachweisen angelegt werden sollen!
- bei bestehenden Bestandsdatensätzen, die weiter geführt werden (= Grundsatzentscheidung der Bibliothek), der aktuelle Bestand nachzuweisen ist. Auf pauschale Angaben wie „Bestand siehe Einzelsignaturen“, „Bestand siehe Onlinekatalog“ etc. ist zu verzichten.
- bestehende Bestandsdatensätze obsolet sind, so der Bestand an TUTs nachgewiesen wird.
Ist der Bestand einer monografischen Reihe nur in Form von Bestandsdatensätzen (Altdaten, Retrokatalogisierung) nachgewiesen, dürfen diese nicht gelöscht werden, sofern nicht ersatzweise TUTs erstellt werden. Diese Bestandsangaben sollten geprüft werden, da sie den tatsächlichen Bestand der Bibliothek widerspiegeln.
Problematik
Der Bestand von monografischen Reihen ist durch das Vorhandensein von Exemplaren an den TUTs nachgewiesen. Im Gegensatz dazu sind zusammenfassende Bestandsangaben auf Ebene der Reihe oft unvollständig.
Verbundfestlegung für den OBV
- Bei monografischen Reihen sollen keine neuen Bestandsdatensätze mit zusammenfassenden Bestandsangaben angelegt werden!
- Wenn der Bestandsdatensatz erhalten bleiben soll, müssen die zusammenfassenden Bestandsangaben stets aktuell gehalten werden (Eigeninteresse der Bibliothek).
- Wenn sämtlicher Bibliotheksbestand an TUTs nachgewiesen ist, kann der Bestandsdatensatz mit zusammenfassenden Bestandsangaben gelöscht werden.
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