Stand: 16.10.2024
Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der ZR-SE des OBV am 18.03.2024 beschlossen.
Zusammenfassung
Um dem geänderten Suchverhalten der Benutzer*innen in Hinblick auf geschlechtergerechte Sprache zu entsprechen, gestattet die ZR-SE in bestimmten Fällen ausdrücklich eine von den RSWK abweichende Beschlagwortungspraxis.
Problematik
Die RSWK sehen in § 316,4 vor, dass zur Erschließung von Ressourcen, in denen "männliche und weibliche Personen gemeinsam behandelt" werden, in der Schlagworfolge "eine grammatisch männliche (maskuline) Form in generischer Bedeutung" (= generisches Maskulinum) zu verwenden ist.
Diese (aus dem Jahr 2017 stammende) Regelung entspricht nach Auffassung der Zentralredaktion Sacherschließung aber nicht mehr dem, vermehrt an Leitlinien geschlechtergerechter Sprache orientierten, Sprachgebrauch, und somit auch nicht mehr dem tatsächlichen Suchverhalten der Benutzer*innen unserer Kataloge bzw. Discovery Systeme.
Um diesem geänderten Suchverhalten gerecht zu werden, gestattet die ZR-SE ausdrücklich - und abweichend von den RSWK - die Verwendung sowohl der männlichen als auch der weiblichen Form in einer Schlagwortfolge auch dort, wo männliche und weibliche (und eventuelle sonstige) Personen Thema einer Ressource sind,
ohne dass "geschlechtsspezifische Sachverhalte vergleichend thematisert" (§ 316,4) werden.
Verbundfestlegung für den OBV
Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an:
zentralredaktion@obvsg.at
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RainerSteltzer - 16 Oct 2024