384 Tonart
Feldstruktur und Suchbarkeit
Die Subfelder 0, 1, 3, 6, 7 und 8 werden im OBV nicht vergeben.
Die Indikatoren sind immer
##. Erfassen Sie nicht 0, 1 oder 2 als ersten Indikator.
Zulässige Begriffe
Die zulässigen Begriffe und deren Schreibweise sind in RDA DACH beim Element Tonart einer Expression RDA-E-E015 geregelt. Die Tonart ist in Subfeld a zu erfassen.
Das Erfassen der Tonart ist fakultativ. Belegen Sie das Feld nur dann, um eine Tonart zu erfassen, die auf die ganze Ressource zutrifft. Das ist dann der Fall, wenn in der Manifestation genau ein Musikwerk und eine dazugehörige Expression enthalten sind.
Erfassen Sie die Tonart der Expression, die konkret auf die in der Ressouce enthaltene Expression zutrifft.
Beispiele
Tonart
348 ## |
$$a A-Dur |
348 ## |
$$a d-Moll |
348 ## |
$$a Mixolydisch |