384 Tonart
Stand: 26.06.2026
Feldstruktur und Suchbarkeit
Die Subfelder 1, 3, 6, 7 und 8 werden im OBV nicht vergeben.
Die Indikatoren sind immer
##. Erfassen Sie nicht 0, 1 oder 2 als ersten Indikator.
Zulässige Begriffe
Die zulässigen Begriffe und deren Schreibweise sind in RDA DACH beim Element Tonart einer Expression RDA-E-E015 geregelt. Die Tonart ist in Subfeld a zu erfassen.
Das Erfassen der Tonart ist fakultativ. Belegen Sie das Feld nur dann, um eine Tonart zu erfassen, die auf die ganze Ressource zutrifft. Das ist dann der Fall, wenn in der Manifestation genau ein Musikwerk und eine dazugehörige Expression enthalten sind.
Erfassen Sie die Tonart der Expression, die konkret auf die in der Ressouce enthaltene Expression, d.h. auf die bestimmte Version/Fassung bzw. das bestimmte Arrangement, zutrifft.
Erfassen Sie die Tonart der Expression, mit dem Vokabular aus RDA DACH. Dur-, Moll- und Kirchentonarten sind mittels CV-Liste hinterlegt und haben jeweils eine GND-ID in Subfeld 0.
Unverlinkt werden folgende Angaben gemacht: 1. Wenn das Tongeschlecht bzw. der Modus nicht bezeichnet ist, wird nur die Tonhöhe erfasst. 2. Kann die Kirchentonart nicht mittels normierten Vokabular angegeben werden, so wird sie auf Deutsch in der Form "1. Ton" bis "12. Ton" erfasst. Diese beiden Fallgruppen finden sich nicht in der CV-Liste, eine GND-Verlinkung ist nicht zulässig.
Beispiele
| 384 ## |
$$a A-Dur $$0 (DE-588)1375005790 |
| 384 ## |
$$a d-Moll $$0 (DE-588)1375007432 |
| 384 ## |
$$a Mixolydisch, Musik $$0 (DE-588)4588914-4 |
| 384 ## |
$$a B |
| 384 ## |
$$a 1. Ton |