Verbundrichtlinie für den OBV
Diese Verbundrichtlinie wurde von der Zentralen Redaktion des OBV am 18.03.2026 beschlossen.
Zusammenfassung
Diese Verbundrichtlinie gelten für die Anwendung des KI-Assistenten zur Erstellung oder Anreicherung von AC-Datensätzen in der NZ.
Verbundfestlegung für den OBV
| Generell gilt: Eine Übernahme der vom KI-Assistenten erzeugten Daten darf nicht ohne intellektuelle Kontrolle und ggf. Überarbeitung erfolgen. |
Anwendung des KI-Assistenten
Es ist möglich, unter Zuhilfenahme des KI-Assistenten
- neue Datensätze zu erzeugen. Dafür dient die Funktion „Mit KI-Assistent erstellen“.
- bestehende Datensätze anzureichern. Dafür dient die Funktion „Mit KI-Assistent verbessern“.
Eine Anwendung des KI-Assistenten als Hilfstool könnte derzeit z. B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Bei der Neuerstellung von Datensätzen, für die es keine Ausgangsbasis in den üblichen Datenquellen (NZ, externe Ressourcen) gibt.
- Bei der Anreicherung von Datensätzen, für die es keine inhaltliche Erschließung gibt.
Bearbeiten von KI-generierten bzw. KI-angereicherten Datensätzen
KI-generierte bzw. mittels KI angereicherte Datensätze weisen in den meisten Fällen Abweichungen von den im OBV üblichen Katalogisierungskonventionen auf. Dies betrifft z. B. die Verwendung von Feldern, die Zeichensetzung, die Katalogisierungssprache und die Regelwerksrichtlinien.
Diese Abweichungen müssen korrigiert werden. Falls im Datensatz erforderliche Felder fehlen, müssen diese hinzugefügt werden. Um die Bearbeitung von Datensätzen zu vereinfachen und einheitlicher zu gestalten, wird empfohlen, beim Erstellen von Datensätzen auf Vorlagen zurückzugreifen.
Außerdem wurden von der OBVSG
Normalisierungsregeln eingerichtet und in der NZ aktiviert, die automatisiert die vom KI-Assistenten erzeugten bzw. angereicherten Datensätze verändern und sie teilweise an die formalen Katalogisierungsstandards anpassen.
Die Datensätze müssen RDA DACH und den Verbundrichtlinien entsprechen. Daher ist es wichtig, alle Felder im Datensatz zu überprüfen.
Der generierte Text in Kat. 588 (Anmerkung zur Quelle der Beschreibung) muss auf jeden Fall erhalten bleiben („Part of the metadata in this record was created with the help of AI Metadata Assistant”).
Zusätzlich gibt man in einem OBV-spezifischen lokalen Feld an, dass eine intellektuelle formal- oder sacherschließerische Überprüfung bzw. Korrektur stattgefunden hat.
| Feld |
Subfeld |
Anmerkung |
| 970 0# |
$$a AI-Assistant |
|
| 970 0# |
$$x generated $$x enhanced |
Inhalt je nachdem, ob man den DS neu generiert hat, oder einen vorhandenen DS angereichert hat |
| 970 0# |
$$y Zeitstempel |
Datum und Uhrzeit, an dem der KI-Assistent bei dem Ds. erstmals angewendet wurde. |
| 970 0# |
$$i ISIL |
ISIL jener Bibliothek, die den KI-Assistenten erstmals bei dem Ds. anwendet, z.B. AT-UBW |
| 970 0# |
$$r FE-OK $$r SE-OK |
Wenn der Ds. überprüft wurde, ergänzt man manuell das Subfeld „FE-OK“ und/oder "SE-OK". Beim Speichern wird die ISIL und der Zeitstempel dahinter ergänzt, z.B. $$r FE-OK | AT-OBV | 2026-03-23T09:13:21 |
970 wird automatisch ergänzt …
- im Zuge der Erstellung des Datensatzes bei „Mit KI-Assistent erstellen“
- nach dem ersten Speichern bei „Mit KI-Assistent verbessern“
Kommentare und Anmerkungen richten Sie bitte an:
zentralredaktion@obvsg.at