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Erläuterungen zu RDA-Regelwerksstellen

Erläuterungen zu RDA-Regelwerksstellen aus dem ZR-FE-Newsletter. In Klammern steht die Nr. des Newsletters, in dem die Informationen bekanntgegeben bzw. zuletzt aktualisiert wurde.

Abschnitt 1: Erfassen der Merkmale von Manifestationen und Exemplaren

RDA 1...

Beachten Sie RDA 1.5.4 D-A-CH: Bei einer hierarchischen Beschreibung einer mehrteiligen Monografie sind neben der übergeordneten Aufnahme für das Ganze untergeordnete Aufnahmen für die Teile anzulegen. Diese werden unterschieden in Aufnahmen für Teile mit unabhängigem Titel [TUTs] und Aufnahmen für Teile mit abhängigem Titel [TATs]. Aufnahmen für Teile mit unabhängigem Titel werden angelegt, wenn die Teile einer mehrteiligen Monografie spezifische Titel haben, die allein, ohne den Titel der übergeordneten Aufnahme, aussagekräftig sind [Betonung hinzugefügt]. TUTs sind also nicht nur für Bände von monografischen Reihen, sondern auch für Bände von mehrteiligen Monografien anzulegen, solange deren Titel für sich alleine stehen können. Außerdem ist es zulässig, dass an ein- und derselben mehrteiligen Monografie sowohl TATs als auch TUTs – je nach Aussagekraft des jeweiligen Titels – hängen. (NL 2017-1)

Die Entscheidung, ob Sie für untergeordnete Aufnahmen TAT- oder TUT-Datensätze machen, hängt nicht allein von der Aussagekraft des betreffenden Titels, sondern auch von seiner Spezifizität ab. In RDA 1.5.4 D-A-CH finden Sie zahlreiche Beispiele zum besseren Verständnis, die insbesondere bei Werkausgaben einzelner geistiger Schöpferinnen von Relevanz sind (z. B. bei Titeln, die einen inhaltlichen Rahmen für eine Sammlung von Aufsätzen zu einem bestimmten Thema vorgeben - da diese nicht spezifisch sind,wären TATs aufzubauen). (NL 2018-1)

Abkürzungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Vorlage so erscheinen. Das bedeutet, dass z.B. in Verantwortlichkeitsangaben oder Ausgabebezeichnungen Abkürzungen nur verwendet werden dürfen, wenn sie auch in der Ressource so stehen. Siehe u. a. RDA 1.7. (NL 2015-1)

Beachten Sie: Gemäß RDA 1.7.3 D-A-CH werden typographische Anführungszeichen nicht nachgebildet! Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da typographische Anführungszeichen sowohl in Aleph als auch in Alma die korrekte Indexierung verhindern. (NL 2018-1)

RDA 2...

Gemäß RDA 2.3.4.2 darf der Titelzusatz ausschließlich derselben Quelle entnommen werden wie der Haupttitel. Ansonsten sind entsprechende Angaben wie in RDA 2.3.4.2 D-A-CH dargelegt entweder als abweichende Titel oder Anmerkungen zum Titel zu erfassen. Die Erfassung als Titelzusatz ist in solchen Fällen - auch wenn eine entsprechende Anmerkung gemacht wird - unzulässig! (NL 2018-1)

Entgegen der ursprünglichen Denkweise werden Bezeichnungen wie „Lizenz-ausgabe“ ab sofort doch als Ausgabebezeichnungen berücksichtigt. (NL 2015-1)

Werden so übertragen, wie sie erscheinen, und zwar inklusive des Namens des Bundesstaates, sofern vorhanden (d.h., wenn in der Ressource von „Madison, Wisconsin“ die Rede ist, geben Sie als Erscheinungsort „Madison, Wisconsin“ und nicht „Madison, Wis.“ an). Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, Bundesstaaten zu ergänzen; wenn das passieren soll, wird diese Angabe eckig geklammert (d.h., wenn in der Ressource von „Madison“ die Rede ist, geben Sie grundsätzlich „Madison“ an, und nur, wenn Sie den Bundesstaat als für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig ansehen, ergänzen Sie auf „Madison [Wisconsin]“). Siehe RDA 2.8.2. (NL 2015-1)

Verlagsnamen sind in der Form der bevorzugten Informationsquelle (RDA 2.8.4.2, d. h. i. d. R. in der Form der Titelseite) zu erfassen und nicht in einer möglicherweise vollständigeren Form, die anderswo in der Ressource genannt ist. (NL 2018-1)

Parallele Verlagsnamen, die nicht in der Ressource erscheinen, müssen gemäß RDA 2.2.4 D-A-CH eckig geklammert werden. (NL 2018-1)

ACHTUNG: Gilt in RDA für Band- und Gesamttitelangaben, das heißt, für TATs und TUTs!

Zahlen, die als Ziffern oder Wörter geschrieben sind, werden gemäß RDA 1.8 nicht übertragen, sondern erfasst. Ordinalzahlen, die als Wörter geschrieben sind, werden dementsprechend nach RDA 1.8.5 als Ziffern erfasst, z. B. „Erster Band“ als „1. Band“. (NL 2017-1)

Abschnitt 2: Erfassen der Merkmale von Werken und Expressionen

RDA 6...

Gemäß RDA 6.2.2.10.1 ist der „Formaltitel Werke für eine Zusammenstellung, die aus den vollständigen Werken eines Akteurs besteht, oder vorgibt, daraus zu bestehen“ als bevorzugter Titel eines Werks (RDA 6.2.2) zu vergeben. Vergessen Sie also bei Ausgaben von gesammelten Schriften o. Ä. nicht auf diese Angabe! (NL 2017-1)

RDA 7...

Wenn Sie Formangaben machen, beachten Sie: „Bei mehreren zutreffenden Formangaben, die in einem Hierarchieverhältnis zueinander stehen, wird empfohlen, nur den jeweils engsten Begriff zu vergeben.“ (RDA 7.2.1.3 D-A-CH ERL 1) Dies trifft insbesondere bei Konferenzschriften zu: Da alle Konferenzschriften zugleich Aufsatzsammlungen sind, soll der Begriff „Aufsatzsammlung“ nicht zusätzlich zum Begriff „Konferenzschrift“ vergeben werden. (NL 2017-1)

Im deutschen Sprachraum werden Fakultäten grundsätzlich nicht als Teil des Hochschulschriftenvermerks angegeben, auch wenn sie in der Vorlage genannt sind. Es gilt nach RDA 7.9 D-A-CH: „Geben Sie als grad-verleihende Institution die Hochschule [Betonung hinzugefügt] an, auch wenn eine Fakultät, ein Fachbereich o. Ä. genannt ist. (NL 2018-1)

Bezeichnungen für illustrierenden Inhalt (z. B. „Abbildungen“) werden nicht vorlagegemäß übertragen, sondern anhand der, bei RDA 7.15.1.3 aufgeführten, Liste erfasst. Aus „Abbildungen“ wird also „Illustrationen“. (NL 2017-1)

Anhänge

Bei fremdsprachigen (außer englischen) Körperschaften ist die Groß- und Kleinschreibung laut Anh. A hinsichtlich eigener Richtlinien für Körperschaften zu prüfen - nicht immer gelten die allgemeinen Richtlinien in A.16 für Englisch und - in Ermangelung von eigenen Richtlinien - Deutsch! (2018-1)

Korrekt ist ISBD, diese unterscheidet sich in einigen Fällen von RAK-WB. Siehe RDA Anh. D.1.2. (NL 2015-1)

Grundsätzlich dürfen nur die in RDA Anhang 1 angeführten Beziehungskennzeichnungen verwendet werden, und zwar natürlich nur dann, wenn diese den vorliegenden Sachverhalt korrekt ausdrücken. (z.B. ist eine Person, die einen Kommentar zu einer Ausgabe eines Werkes beisteuert, ein „Kommentarverfasser“ und kein „Kommentator“).

Auch Körperschaften bekommen Beziehungskennzeichnungen - insbesondere "herausgebendes Organ" fehlt oft in entsprechenden Datensätzen.

Die Beziehungskennzeichnung "Kurator" darf nicht bei Ausstellungskatalogen für Ausstellungkuratoren verwendet werden - es handelt sich dabei um eine Beziehung auf Exemplarebene!

Grundsätzlich sollen Sie Beziehungskennzeichnungen immer hinsichtlich ihrer Definition überprüfen, sofern Ihnen diese nicht bekannt ist!
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